Kein rechtes Netzwerk bei der Polizei Hessen! Öffentliche Schuldzuweisungen von Minister Beuth gegen das HLKA sind unberechtigt.

27.07.2020

Der BDK Hessen äußert sich öffentlich zu den aktuellen Ereignissen und fordert dazu noch Folgendes: Sonderermittler muss durch einen externen Beauftragten ergänzt werden! Einführung eines „Whistleblower-Systems“ ermöglicht Ermittlungserfolge! Schaffung gesetzlicher Grundlagen für die Benennung eines Landespolizeibeauftragten überfällig!
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Pressemitteilung des BDK Hessen

Kein rechtes Netzwerk bei der Polizei Hessen!
Öffentliche Schuldzuweisungen von Minister Beuth gegen das HLKA sind unberechtigt.

  • Sonderermittler muss durch einen externen Beauftragten ergänzt werden!
  • Einführung eines „Whistleblower-Systems“ ermöglicht Ermittlungserfolge!
  • Schaffung gesetzlicher Grundlagen für die Benennung eines Landespolizeibeauftragten überfällig!

Der Vorwurf, dass es in der hessischen Polizei ein rechtes Netzwerk gibt, das verantwortlich sein könnte für die schrecklichen Drohbriefe gegen Politikerinnen und Politiker, Künstlerinnen und Künstler, sowie andere Personen des öffentlichen und nicht-öffentlichen Lebens, wiegt sehr schwer und belastet die hessischen Polizeibeamtinnen und Polizeibeamten massiv.

Der Verdacht, dass unberechtigte Abfragen aus polizeilichen Datenbanken eine Grundlage für diese Drohbriefe gewesen sein könnten, hat mit jedem neu bekannt werdenden Fall erhebliche Auswirkungen auf die Integrität der Polizei Hessen und ihrer Beschäftigten.

Der BDK Hessen ist nach wie vor davon überzeugt, dass sich unsere Kolleginnen und Kollegen ausdrücklich zu den Werten der freiheitlich-demokratischen Grundordnung bekennen und auf dieser Grundlage ihren Dienst versehen. Wir sind uns bewusst, dass die Polizei als Trägerin des staatlichen Gewaltmonopols eine besondere Vertrauensstellung genießt, sie in weiten Teilen in den Spannungsfeldern des menschlichen Zusammenlebens tätig ist, hierbei aber die polizeilichen Maßnahmen nach Recht und Gesetz, gewissenhaft und verantwortungsbewusst durchführt.

Gleichwohl halten wir es für dringend erforderlich, dass diejenigen, die diese Vertrauensstellung durch eine extremistische Grundhaltung oder gar durch Unterstützungshandlungen bei der Fertigung von Drohschreiben missbrauchen, aus dem Polizeidienst entfernt werden.

Die nunmehr vielfach zu hörende Forderung nach „schnellstmöglicher und rückhaltloser Aufklärung“ ist aus unser Sicht zwar berechtigt, zugleich aber auch trivial, da die polizeiliche Ermittlungsarbeit in nahezu allen Fällen von den geforderten Kriterien geprägt ist, vielfach aber aufgrund ihres Umfangs und der notwendigen Sorgfalt Zeit benötigt, um die gewünschten Ermittlungsergebnisse zu erzielen.
Die aktuelle öffentliche Debatte über mögliche Differenzen zwischen dem hessischen Innenministerium und dem hessischen Landeskriminalamt ist aus unserer Sicht nicht zielführend und lässt völlig vergessen, dass die dort tätigen Kolleginnen und Kollegen in den letzten Jahren und auch aktuell in einer Vielzahl von umfangreichen Ermittlungskomplexen erfolgreich gearbeitet haben und hierbei in weiten Teilen an die Grenzen der Belastungskapazität gegangen sind.
Ausdrücklich möchten wir hier die Arbeit derjenigen hervorheben, die in dem Ermittlungskomplex um die Drohschreiben gegen Frau Basay-Yildiz und den daraus entstandenen Folgeermittlungen zu den Frankfurter Chat-Gruppen tätig waren und noch sind. Dass diese Ermittlungen nunmehr öffentlich infrage gestellt werden, weil man angeblich nach zwei Jahren nicht zu einem Ergebnis gekommen ist, zeugt von großer Unkenntnis derjenigen, die sich hierzu ohne die erforderliche kriminalistische Kompetenz und vor allem Aktenkenntnis zu Wort melden.
In diesem Zusammenhang halten wir insbesondere die Pressemitteilung des Leiters der Staatsanwaltschaft Frankfurt, Herrn Leitenden Oberstaatsanwalt Dr. Schreiber, vom 14.07.20 für bemerkenswert, in der dieser unter Bezugnahme auf die „sehr gute Zusammenarbeit mit den Ermittlungspersonen des Hessischen Landeskriminalamtes“ unter anderem mitteilt, dass
„Die Ermittlungen zahlreiche Erkenntnisse erbracht haben und die bisherige Dauer des Verfahrens dem Umfang und der Gründlichkeit der geführten Ermittlungen sowie den Besonderheiten der verfahrensgegenständlichen Straftaten geschuldet ist.“
Die Zusammenarbeit der hessischen Polizeidienststellen (LKA und Präsidien) ist gerade im Zuge der in den letzten Jahren mehrfach notwendigen Einrichtungen von Besonderen Aufbauorganisationen und Sonderkommissionen sehr professionell und von erfolgreichen Verfahrensabschlüssen geprägt gewesen.
Der BDK Hessen hält daher die von Herrn Minister Beuth am 09.07.2020 öffentlich geäußerte Kritik gegenüber dem LKA für verfrüht und vor allem in der Sache und auch im Ton nicht angebracht.
Die Einsetzung eines „Sonderermittlers“ wird aus unserer Sicht die Grenzen polizeilicher Ermittlungsarbeit bei der täterseitigen Nutzung der Anonymität des Internets nicht außer Kraft setzen. Der BDK Hessen hätte es begrüßt, wenn neben dem „Sonderermittler“ eine externe Person benannt worden wäre (z. B. eine Richterin oder ein Richter im Ruhestand), die die nunmehr zu führenden Ermittlungen „gutachterlich“ begleitet hätte und gegenüber dem Hessischen Landtag berichtspflichtig gewesen wäre.
Insbesondere im Zusammenhang mit der Identifizierung des Verfassers der Drohschreiben, aber auch bei der Aufdeckung möglicher extremistischer Bestrebungen innerhalb der Sicherheitsbehörden halten wir die Implementierung niedrigschwelliger Angebote, die ein „Whistleblowing“ möglich machen und demzufolge von Personen in Anspruch genommen werden können, um entsprechende Hinweise – auch in anonymer Form – zu geben, für dringend geboten.

Weiterhin erachten wir die Einsetzung eines Landespolizeibeauftragten, ähnlich dem Wehrbeauftragten der Bundeswehr, der nicht in der polizeilichen Hierarchie, sondern im Landtag angesiedelt und diesem gegenüber auch berichtspflichtig ist, für notwendig.

Dirk Peglow

Landesvorsitzender BDK Hessen
Stellvertretender Bundesvorsitzender