KKI – völlig überlastet – und nun?

11.12.2018

Im November hat der Bund Deutscher Kriminalbeamter zwei Artikel zum aktuellen Zustand in den KKI unseres Landes veröffentlicht.
KKI – völlig überlastet – und nun?
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„Eine absolut treffende Beschreibung des Ist-Zustandes.“

„Dieser Artikel spricht vielen und meiner Kollegen und mir aus dem Herzen.“

„Die Artikel entsprechen absolut der Realität. Ich hoffe, dass vielleicht auch einige Entscheidungsträger deine Artikel lesen und ihnen klar ist, wohin man die Kripo gewirtschaftet hat.“

„Bei uns im Land läuft es ähnlich – Kripo ist kaum noch auf dem Schirm der Entscheider.“

Dies ist nur ein Auszug aus den Reaktionen, die wir auf unsere Geschichte rund um Kriminalkommissar Meyer erhalten haben. Kollegen aus den verschiedensten Dienstbereichen der Polizei Brandenburg, aber auch aus anderen Bundesländern haben sich an uns gewandt, um uns ihre eigenen Erfahrungen und Wahrnehmungen zu diesem Thema mitzuteilen.
Dies zeigt, dass die Situation der Kriminalpolizei in ganz Deutschland prekär ist.

Was tut man aber nun, um die Arbeitsbedingungen unserer Kolleginnen und Kollegen zu verbessern, die physische und psychische Belastung zu reduzieren und zu verhindern, dass immer mehr Kolleginnen und Kollegen durch ihre Arbeit krank werden?

Der BDK hat sich dazu entschlossen, folgenden Initiativantrag an den Gesamtpersonalrat zu stellen, um konkrete Informationen zum belastungsbezogenen Berechnungsmodell für die Verteilung der Dienstposten an die Kriminalkommissariate in den Inspektionen zu erlangen.

Auszug:

Der Gesamtpersonalrat möge beschließen:

„Der Gesamtpersonalrat (GPR) ersucht die Dienststellenleitung des Polizeipräsidiums, dem GPR das belastungsbezogene Berechnungsmodell für die Verteilung der Dienstposten an die Kriminalkommissariate in den Inspektionen (KKI) vorzustellen. Ferner wird darum ersucht, dem GPR die entsprechenden Unterlagen zu dieser Thematik zur Verfügung zu stellen. Der GPR hält die Überprüfung und Überarbeitung des aktuellen Berechnungsmodelles auf einen landesweit einheitlichen Standard für notwendig. Bei diesem Prozess möchte der GPR eng miteinbezogen werden und sein Recht auf Mitbestimmung wahrnehmen.“

 

Begründung

An den BDK werden Informationen von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern aus zahlreichen KKI herangetragen, aus denen hervorgeht, dass die Grenze derer Arbeitsbelastung nahezu flächendecken überschritten ist. Rechnerisch stehen jedem Sachbearbeiter 220 Arbeitstage für die kriminalistische Untersuchung und Bearbeitung der Sachverhalte in den ihm zugewiesenen Strafverfahren zur Verfügung. Dabei übersteigt die tatsächlich bearbeitete Anzahl von Strafverfahren die bis dato bekannte Grenze von durchschnittlich 206 Verfahren pro Sachbearbeiter im Jahr oftmals sehr deutlich.
Mit anderen Worten: dem einzelnen Sachbearbeiter in den KKI steht pro Strafverfahren regelmäßig weniger als ein Tag für Maßnahmen (wie z.B. Vernehmungen mit und ohne Dolmetscher, Durchsuchungen, Festnahmen, Auswertung von Mobilfunktelefonen etc.) zur Verfügung. Dabei ist zu beachten, dass die Strafverfahren Delikte von der mittleren bis hin zur schweren Kriminalität zum Gegenstand haben und in den KKI so die überwiegende Anzahl von Straftaten von erheblicher Bedeutung untersucht werden.  Zieht man in die Betrachtung mit ein, dass die Mitarbeiter noch Lehrgänge besuchen (z.B. vier Tage für das obligatorische Schießtraining etc.) und für die Arbeit in BAO-Lagen herangezogen werden, reduziert sich die real zur Verfügung stehenden Anzahl an Arbeitstagen noch weiter. Dies hat zur Folge, dass die Belastung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in den KKI stetig zunimmt. Hieraus resultieren große Gefahren für gesundheitliche Beeinträchtigungen – wie Schlafstörungen, Konzentrationsschwäche, Magen-Darm-Erkrankungen, bis hin zum Burnout.

Die massive Arbeitsbelastung hat aber nicht nur Auswirkungen auf die Gesundheit der Kolleginnen und Kollegen. Es folgen auch deutliche, unvermeidbare Einbußen in der Qualität der kriminalpolizeilichen Fallbearbeitung. Diese geht ganz klar zu Lasten der Sicherheit der Bevölkerung und des Vertrauens in die Effektivität der Strafverfolgung.

Auch wenn derzeit kein weiteres Personal zur Verfügung gestellt werden kann und auch in den nächsten Jahren keine spürbare Aufstockung zu erwarten ist, gilt es doch, die Sachlage vernünftig und transparent zu erheben. In der Folge sind die Ergebnisse den Entscheidungsträgern, wie dem Ministerium des Innern und für Kommunales, zuzuleiten, um bei künftigen Personalplanungen entsprechend nachsteuern zu können!

Wir sind gespannt auf die Antwort zu unserer Anfrage und werden Euch auch an dieser Stelle über das Ergebnis informieren. 

Teil 1 und 2 der Geschichte:

KKI - oder der ganz alltägliche Wahnsinn

KKI - Wer stoppt das Hamsterrad?