Kriminalpolizei am Limit

04.10.2021

Landtagsanhörung zum Thema - Kriminalpolizei am Limit - führt zu ersten Ergebnissen. Wichtige Forderungen des BDK NRW sollen nach Plänen der Landtagsfraktionen der CDU und FDP umgesetzt werden.
Kriminalpolizei

Am 24.06.2021 wurde im Innenausschuss des Landtages NRW der Antrag der Fraktion der SPD vom 05.02.2021

„Kriminalpolizei am Limit - Welche Maßnahmen ergreift die Landesregierung zur Sicherstellung der Einsatzfähigkeit der Kripo“

im Rahmen einer Anhörung beraten.

Grundlage des Antrags war die mediale Berichterstattung im Kölner Stadtanzeiger vom 23.01.2021 mit umfangreichen Stellungnahmen des BDK NRW, der als einzige Gewerkschaft in diesem Artikel die Zustände der Kripo beschrieb.

Die Anhörung zeigte dann deutlich die Probleme der Kriminalpolizei auf.

Der BDK NRW erneuerte die Forderungen aus den vergangenen Legislaturperioden und hielt der Landesregierung vor, dass sich der amtierende Ministerpräsident und mit ihm die CDU- Fraktion als Opposition für eine Stärkung der Kripo und eine spezifische Ausbildung eingesetzt hatten. Das Ziel hatte die Landesregierung in der Legislaturperiode aus dem Auge verloren.

Während unsere gewerkschaftlichen Mitstreiter am Status quo der Ausbildung festhielten und einen Weg aus der Krise offerierten, in dem z. B. das Selbstwertgefühl von „K“ gesteigert werden solle, zeigten Führungskräfte der Kriminalpolizei deutlich auf, in welchem Zustand sich die Kriminalpolizei befindet. Der aktuellen Ausbildung wurde der Nimbus des Erfolgsmodells genommen, das Festhalten am dem Modell als gewerkschaftliches Dogma identifiziert.

Mit diesem Scherbenhaufen musste nunmehr die Landesregierung erkennen, dass sie die Kriminalpolizei in der Legislaturperiode zwar mit diversen neuen Aufgaben betraut hat, aber sich um die Kriminalpolizei zu wenig gekümmert hat.

Daraus folgernd bringen die Fraktionen CDU und FDP nunmehr einen Antrag ins Plenum ein mit der Überschrift:  „Unserer Kriminalpolizei den Rücken stärken – Belastungssituation, Organisation und Strukturen überprüfen“. (Drucksache MMD17/15236)

Mit Blick auf die vielfältigen Kriminalitätsphänomene und zunehmenden Herausforderungen sei es notwendig, insbesondere die Kriminalpolizei zukunftsfähig aufzustellen. Der Antrag soll im Plenum diskutiert und verabschiedet werden.

Der Forderungskatalog ist wie folgt zusammengestellt:

Aus bereiten Mitteln sollen Forschungsaufträge vergeben werden, die zum einen die Belastungssituation bei der nordrhein-westfälischen Polizei begutachten, insbesondere im Vergleich zu den unterschiedlichen Behördentypen und den verschiedenen Direktionen, zum anderen die besoldungsrechtlichen Bewertungen der Funktionen und verschiedenen Verwendungen, insbesondere auch die Polizeizulage im Vergleich zu anderen Bundesländern.

Damit kommt die Landesregierung der Forderung von Sachverständigen aus der Anhörung nach und nimmt Argumente des BDK auf, endlich eine funktionale Stellenbeschreibung einzuführen, die dann auch Auswirkungen auf die Verteilung von A 12/ A 13- Stellen hätte.

Die Ergebnisse der Forschungsaufträge sind dem Innenausschuss bis zum 30. September 2022 vorzulegen.

Zudem sollen jedes Jahr mindestens 10 Prozent der neuen Polizeikommissare direkt nach dem Studium bei der Kriminalpolizei eingesetzt werden.

Das bestehende Programm „Spezialisten zu Polizisten“ soll ausgebaut werden.

Man folgt den Ratschlägen des BDK aus der Anhörung eine umfassende Werbekampagne aufzulegen, die gezielt spezialisierten Nachwuchs für den Bereich der Kriminalpolizei anspricht.

Die im Rahmen des Haushalts etwaig zur Verfügung gestellten zusätzlichen Stellen für Regierungsbeschäftigte im Polizeidienst für das 2022 sollen vorrangig für spezialisierte Bereiche, wie zum Beispiel IT oder Finanzermittlungen, vorgesehen werden, um qualifizierten Nachwuchs dauerhaft für die Polizei zu gewinnen und zu behalten.

Warum ein derartiges Engagement für die Kripo erst am Ende der Legislaturperiode erwächst ist für uns nicht nachvollziehbar, gleichwohl geht die Landesregierung in die richtige Richtung.

Ob sich die Ziele nach der Bildung einer neuen Landesregierung im nächsten Jahr verwirklichen lassen - wir werden das ganz genau beobachten. Es wäre ein deutliches Zeichen, wenn sich die Werbekampagne im laufenden Betrieb schon auf die Forderungen einstellen würde. Auch die Vergabe des Forschungsauftrages sollte nicht in die Länge gezogen werden. Eine Arbeitsplatzuntersuchung hat schon die Bosbachkommission gefordert. Zur Umsetzung kam es nicht.  Der BDK NRW ist jedenfalls mit einem Teil seiner Forderungen durchgedrungen. Kurzfristige Lösungen zur Stärkung der Kriminalpolizei dürfen nicht aus dem Auge verloren werden.