Kriminalpolizei in Niedersachsen (?)

22.02.2018

Derzeit wird in mehreren Behörden wieder die Möglichkeit zum Wechsel der Amtsbezeichnung "S" zu "K" angeboten. Das ist Anlass einen Blick darauf zu werfen: Was motiviert in Niedersachsen dazu, diesen Schritt zu gehen? Die aktuelle Verwendung durch seine Amtsbezeichnung zum Ausdruck zu bringen?
Kriminalpolizei in Niedersachsen (?)

Vertreter einer anderen Gewerkschaft fordern teilweise auch die Vereinheitlichung der Amtsbezeichnungen - wir sind eine Polizei. Letzteres stimmt - aber eine Polizei mit verschiedenen Kompetenzbereichen, mit verschiedenen Berufsbildern. Gerade in einer immer komplizierter werdenden Welt funktioniert eine verbale Vereinfachung nicht. Es braucht Spezialisten - nicht statt, sondern neben breiter aufgestellten Generalisten. 

Der BDK fordert fachgerechte Spezialisierung von je her. In vielen Bundesländern wird dem schon zum Studienbeginn Rechnung getragen, ein Zeichen für die Wertigkeit. Im Thesenpapier zur Sicherheitsarchitektur regt der BDK einen bundesweit vereinheitlichten Ausbildungsstand an. In Niedersachsen dagegen wird seit Jahren auf die Zuständigkeit der einzelnen Behörden verwiesen - eine landeseinheitliche Standardisierung wird abgelehnt. Aber was passiert dort tatsächlich, wird dort ausreichend für „Kriminalpolizei“ qualifiziert? 

Glücklicherweise ziehen einige Dienststellen die richtigen Konsequenzen und bilden für die neue Tätigkeit aus, aber nur wenige. Das darf aber nicht ins Belieben der einzelnen Dienststellen gestellt sein.

Der BDK fordert wie bisher qualifizierende Aus- und Fortbildung für eine Tätigkeit in kriminalpolizeilichen Bereichen - nicht zuletzt auch, um die Attraktivität des Arbeitgebers Polizei Niedersachsen zu steigern. 

Der Geschäftsführende Landesvorstand 

 

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