Lagebild Clankriminalität 2025: Kein Grund zum Nachlassen
24.08.2026
Das Lagebild weist für das Jahr 2025 in Niedersachsen 2.691 Straftaten aus, die der Clankriminalität zugeordnet werden. Gegenüber 2024 entspricht dies einem Rückgang um 454 erfasste Fälle. Auch die Zahl der Tatverdächtigen ist rückläufig. 1)
Rückläufige Zahlen dürfen nicht mit weniger Gefährdung gleichgesetzt werden
Kriminalstatistiken und Lagebilder bilden nur das Hellfeld ab. Gerade bei abgeschotteten Täterstrukturen wird nicht jede Straftat angezeigt, bekannt oder aufgeklärt. Einschüchterung, Loyalitäten, Angst vor Konsequenzen sowie verschleierte Geldflüsse erschweren die Ermittlungsarbeit.
Auch Überlastung kann dazu führen, dass weniger Straftaten und Zusammenhänge erkannt werden. Sinkende Fallzahlen sind daher nicht automatisch ein Beleg für einen tatsächlichen Kriminalitätsrückgang. Hinweise auf eine überproportionale Bewaffnung zeigen zudem ein weiterhin erhebliches Gewalt- und Gefährdungspotenzial.
Entscheidend sind daher nicht allein Fallzahlen, sondern Täter, Strukturen und wirtschaftliche Ressourcen. Kriminelle Netzwerke passen sich an, verlagern Aktivitäten und erschließen neue Geschäftsfelder. Bei Personal, Spezialisierung und Ermittlungsdruck darf deshalb nicht nachgelassen werden.
Straftäter und Strukturen im Fokus
Clankriminalität umfasst unterschiedliche Deliktsbereiche – von Gewalt- und Vermögensdelikten über Rauschgiftkriminalität bis hin zu Geldwäsche. Für den Bund Deutscher Kriminalbeamter (BDK) Niedersachsen zählt dabei allein konkretes kriminelles Verhalten, nicht Herkunft, Abstammung oder familiäre Zugehörigkeit. Pauschale Bewertungen und Stigmatisierungen sind abzulehnen. Wo belastbare Hinweise auf kriminelle Strukturen bestehen, müssen Zusammenhänge, Verantwortlichkeiten sowie wirtschaftliche, organisatorische und personelle Verbindungen konsequent aufgeklärt werden.
Wiederholt auftretende Tatverdächtige können dabei auf weiterhin handlungsfähige Netzwerke hindeuten, die konsequent aufgeklärt und zerschlagen werden müssen.
Respekt vor dem Rechtsstaat ist nicht verhandelbar
Beleidigungen, Bedrohungen, Einschüchterungsversuche und Widerstand gegen Polizei und Justiz sind nicht hinnehmbar. Beschäftigte staatlicher Institutionen müssen ihre Aufgaben ohne Drohungen erfüllen können. Wer staatliche Institutionen unter Druck setzt oder Maßnahmen verhindern will, greift das staatliche Gewaltmonopol und damit eine Grundlage des Rechtsstaates an.
„Der Rechtsstaat darf nicht zulassen, dass sich diejenigen durchsetzen, die Polizei und Justiz einschüchtern oder rechtsstaatliche Entscheidungen nicht akzeptieren.“ Angriffe auf Einsatzkräfte und Beschäftigte staatlicher Institutionen dürfen weder verharmlost noch als normale Begleiterscheinung hingenommen werden.
Kriminalität darf sich nicht lohnen
Kriminelle Strukturen müssen an ihrer wirtschaftlichen Grundlage getroffen werden. Geldflüsse, Unternehmensverflechtungen, Immobilien, hochwertige Fahrzeuge, sonstige Vermögenswerte und auffällige Finanztransaktionen sind deshalb konsequent zu prüfen. Polizei und Justiz brauchen dafür ausreichende Ressourcen und wirksame Instrumente zur Sicherung und – sofern gesetzlich möglich – Einziehung von Vermögenswerten. Bei hohen Geld- und Sachwerten muss die Herkunft nachvollziehbar sein.
Der BDK fordert, die gesetzlichen Möglichkeiten weiterzuentwickeln und – soweit verfassungs- und rechtsstaatlich zulässig – Beweiserleichterungen beziehungsweise eine stärkere Darlegungslast in geeigneten Fällen vorzusehen. Nicht plausibel erklärbare erhebliche Vermögenswerte müssen bei Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen konsequent eingezogen werden. Dabei geht es um die konsequente Nutzung und Weiterentwicklung rechtsstaatlicher Möglichkeiten, nicht um eine Abkehr vom Rechtsstaat.
Spezialisierung und Personal dauerhaft sichern
Spezialisierte Polizeistrukturen und die Zusammenarbeit von Polizei, Justiz, Finanzbehörden und weiteren Stellen sind der richtige Weg. Dafür braucht es dauerhaft ausreichend Personal, moderne Technik und qualifizierte Ermittlerinnen und Ermittler.
Im Mittelpunkt stehen vor allem:
- ausreichend qualifiziertes Personal und Ressourcen,
- moderne technische Ausstattung,
- spezialisierte Aus- und Fortbildung,
- konsequente Finanzermittlungen und Vermögensabschöpfung,
- enge Zusammenarbeit der beteiligten Behörden,
- Analyse neuer krimineller Geschäftsfelder und Vorgehensweisen sowie
ausreichend Zeit für komplexe Strukturermittlungen.
Spezialisiertes Wissen muss schnell, rechtskonform und behördenübergreifend nutzbar zusammengeführt werden.
Jetzt nicht nachlassen
Die Bekämpfung krimineller Clanstrukturen bleibt eine Daueraufgabe. Netzwerke passen sich an, reagieren auf Ermittlungsdruck und nutzen Lücken aus. Deshalb muss die Strafverfolgung dauerhaft handlungsfähig bleiben. 2)
Das Lagebild muss zu entschlossenem Handeln führen: notwendig sind dauerhafter Ermittlungsdruck, bessere Ausstattung, konsequente Finanzermittlungen und verlässliche Strukturen. Nur so bleibt der Rechtsstaat sichtbar handlungsfähig.
Jörn Memenga
Landesvorsitzender
Stefan Franz
Stellv. Landesvorsitzender
1) https://www.mi.niedersachsen.de/startseite/aktuelles/lagebild-clankriminalitat-2025-von-polizei-und-justiz-weniger-taten-weniger-tatverdachtige-weniger-opfer-und-ein-funf-jahres-hoch-bei-der-vermogensabschopfung-253272.html
2) https://www.bdk.de/der-bdk/was-wir-tun/aktuelles/clankriminalitaet-bekaempfen
Ergänzung, 24.08.2026:
https://www.ndr.de/nachrichten/niedersachsen/clankriminalitaet-in-niedersachsen-fallzahlen-in-2025-erneut-gesunken,clankriminalitaet-116.html
NDR, Stand: 24.08.2026 21:54 Uhr: "Clankriminalität in Niedersachsen: Fallzahlen 2025 erneut gesunken" ... "Bund Deutscher Kriminalbeamter: Kein Grund zur Entwarnung"...
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