Landtagswahl in Rheinland-Pfalz im März 2026
14.01.2026
Fragen an die Parteien des Landes Rheinland-Pfalz anlässlich der Landtagswahl 2026
1. Handlungsfähiger Staat und Datenverbund: Verbindliche Digital-, Daten- und KI-Strategie für die Polizei Rheinland-Pfalz
Der Bund und die Länder haben mit dem 200-Maßnahmen-Paket der Ministerpräsidentenkonferenz vom Dezember einen klaren politischen Auftrag zur Modernisierung von Verwaltung, Digitalisierung und staatlicher Handlungsfähigkeit formuliert. Aus Sicht des BDK ergibt sich hieraus ein konkreter und dringender Handlungsbedarf auch für die Polizei Rheinland-Pfalz, insbesondere im Bereich der Nutzung von Daten, digitaler Verfahren und Künstlicher Intelligenz. Vor diesem Hintergrund möchten wir erfahren, welche Positionen, Prioritäten und konkreten Vorhaben Ihre Fraktion für die nächste Legislaturperiode verfolgt.
- Welche Festlegungen beabsichtigen Sie, damit die Polizei Rheinland-Pfalz Daten behördenübergreifend sowie anschlussfähig an Bund und europäische Informationssysteme durch automatisierte Verfahren abrufen, zusammenführen und verarbeiten kann?
- Wie stellen Sie sicher, dass Datenschutz die Ermittlungs- und Handlungsfähigkeit insbesondere bei OK, Cybercrime, politisch motivierte Kriminalität oder bei der Gefahrenabwehr von besonders gefährlichen Personen nicht faktisch blockiert?
2. Polizeiliegenschaften und Infrastruktur: Funktionsfähigkeit, Modernisierung, Zuständigkeiten
Die bauliche und infrastrukturelle Situation vieler Polizeiliegenschaften in Rheinland-Pfalz ist seit Jahren angespannt. Marode Gebäude, erheblicher Sanierungsstau sowie zeitintensive und teils ineffiziente Abstimmungsprozesse mit dem Landesbetrieb Liegenschafts- und Baubetreuung (LBB) beeinträchtigen die Funktionsfähigkeit der Polizei im täglichen Dienst. Hinzu kommt, dass zahlreiche Dienstgebäude den heutigen und künftigen Anforderungen moderner Polizeiarbeit nicht entsprechen.
Dies betrifft insbesondere die digitale Arbeitsfähigkeit: In vielen Liegenschaften fehlen leistungsfähige Breitbandanbindungen, belastbare Netzkapazitäten sowie eine zeitgemäße, sichere Netzarchitektur, bspw. Anbindung an das Spezialdatennetz. Ohne diese Grundlagen sind moderne Fachverfahren, sichere mobile Arbeitsformen, Videotechnik, KI-gestützte Anwendungen und vernetzte Einsatzlagen dauerhaft nicht funktionsfähig.
- Planen Sie hierzu strukturelle Änderungen in der Zusammenarbeit mit dem Landesbetrieb Liegenschafts- und Baubetreuung, eigene Zuständigkeiten für die Polizei oder verbindliche Investitionsprogramme für bauliche Sanierung, digitale Infrastruktur und Netzanbindung?
3. Finanzielle Handlungsfähigkeit der Polizei sichern: Zukunftsfähige Finanzierung und Innovationsfähigkeit
Die Polizei Rheinland-Pfalz steht vor wachsenden und komplexeren Anforderungen, unter anderem durch neue EU-IT-Systeme, hybride Bedrohungen, Organisierte Kriminalität sowie Wirtschafts- und Cyberkriminalität. Ohne eine strukturell gesicherte Finanzierung besteht die Gefahr, dass notwendige Projekte verzögert werden, Maßnahmen abgebrochen werden oder die Polizei zunehmend mit reiner Mangelverwaltung beschäftigt ist.
- Werden Sie ein eigenes, zweckgebundenes Budget für Innovation und Modernisierung bei der Polizei einführen, das flexibel nutzbar ist und nicht an starre Haushaltszyklen gebunden bleibt?
- Wie bewerten Sie die Möglichkeit, das Budget der Polizei im Landeshaushalt dadurch zu stärken, dass ein Anteil der gesicherten Summen aus Vermögensabschöpfung und Finanzermittlungen zur Finanzierung polizeilicher Beschaffungsvorhaben oder Projekte zugewiesen wird und Modelle der Kostenbeteiligung bei polizeilichen Großeinsätzen wie z.B. Fußballeinsätze eingeführt werden? Welche dieser Ansätze würden Sie konkret prüfen oder unterstützen?
4. Aktueller Gesetzesentwurf der Bundesregierung zur IP-Adressenspeicherung
Die Bundesregierung plant mit einem aktuellen Gesetzentwurf, die bisher sehr kurze Speicherfrist für IP-Adressdaten auf bis zu drei Monate zu verlängern. Ziel ist es, die Ermittlungsfähigkeit der Strafverfolgungsbehörden – insbesondere bei Cyberkriminalität, Kindesmissbrauchsdelikten und schwerer Kriminalität – zu verbessern.
- Inwiefern unterstützen Sie eine anlasslose, zeitlich begrenzte Speicherung von IP-Adressen (z.B. drei Monate), um Delikte der Cybercrime, des Kindesmissbrauch im Netz und der Organisierten Kriminalität besser verfolgen zu können?
5. Beschaffung von Analyse- und Auswertesoftware
Die Polizei Rheinland-Pfalz steht bei der Bekämpfung von Organisierter Kriminalität, Terrorismus, Cybercrime und komplexen Täterstrukturen zunehmend vor der Herausforderung, große und heterogene Datenmengen zeitnah, rechtssicher und operativ nutzbar auszuwerten. Leistungsfähige Analyse- und Datenintegrationsplattformen sind hierfür eine zentrale Voraussetzung. Derzeit existiert europaweit nach übereinstimmender fachlicher Einschätzung keine Lösung, die den Funktionsumfang und die Integrationsfähigkeit marktführender Systeme wie Palantir‘s Gotham/Foundry vollständig erreicht. Gleichzeitig ist der Einsatz solcher Lösungen mit erheblichen Kosten, rechtlichen Fragestellungen und Aspekten der digitalen Souveränität verbunden.
- Welche strategische Position werden Sie zur Beschaffung und Nutzung leistungsfähiger Analyse- und Auswertesoftware für die Polizei Rheinland-Pfalz einnehmen? Wie sieht Ihr Zeithorizont für die Einführung entsprechender Systeme aus?
6. Berufsbild Kriminalassistenz: Attraktivität, Entlastung und Fachkräftesicherung
Die Kriminalpolizei steht angesichts steigender Fallzahlen, wachsender Komplexität von Ermittlungen (z. B. in den Bereichen Cybercrime, Organisierte Kriminalität, Wirtschaftsdelikte) und zunehmender administrativer Anforderungen unter erheblichem strukturellem Druck. Eine nachhaltige Bewältigung dieser Entwicklung ist allein durch den ausschließlichen Einsatz von Polizeivollzugsbeamtinnen und -beamten nicht mehr realistisch. Tarifbeschäftigte leisten bereits heute einen substantiellen Beitrag zur Aufgabenerfüllung der Kriminalpolizei, insbesondere in den Bereichen Sachbearbeitung, Analyse, Auswertung, Verfahrensbegleitung und Organisation. Gleichwohl spiegelt sich diese Verantwortung bislang weder in einem klar definierten Berufsbild noch in einer angemessenen Eingruppierung wider. Der BDK Rheinland-Pfalz spricht sich daher für die Einführung eines eigenständigen Berufsbildes „Kriminalassistentin / Kriminalassistent“ für Tarifbeschäftigte sowie für eine Eingruppierung mindestens in die Entgeltgruppe EG 9 TV-L aus.
- Wie stehen Sie zur Einführung eines eigenständigen Berufsbildes „Kriminal-assistenz“ für Tarifbeschäftigte bei der Polizei Rheinland-Pfalz und einer Eingruppierung ab EG 9 TV-L?
7. Effektive Vermögensabschöpfung und Geldwäschebekämpfung
Organisierte Kriminalität, Wirtschaftskriminalität, Cybercrime und internationale Täterstrukturen erzielen erhebliche kriminelle Gewinne, die bislang nur zu einem begrenzten Teil staatlich gesichert werden. Damit bleibt nicht nur Strafverfolgungspotenzial ungenutzt, sondern es werden zugleich kriminelle Strukturen stabilisiert und weiterfinanziert. Effektive Vermögensabschöpfung ist daher kein Nebenaspekt, sondern ein zentrales Instrument rechtsstaatlicher Kriminalitätsbekämpfung. Der BDK Rheinland-Pfalz spricht sich vor diesem Hintergrund für die Schaffung einer behördenübergreifenden Zentralstelle zur Vermögensabschöpfung und Bekämpfung von Geldwäsche aus. Diese soll Polizei, Staatsanwaltschaft, Finanzverwaltung und weitere relevante Stellen strukturiert vernetzen, Verfahren bündeln, Expertise aufbauen und die Durchsetzung staatlicher Vermögensansprüche, auch in älteren Verfahren, systematisch stärken.
- Wie bewerten Sie die Einrichtung einer behördenübergreifenden Zentralstelle zur Vermögensabschöpfung und Geldwäschebekämpfung in Rheinland-Pfalz? Würden Sie eine solche Idee unterstützen?
8. Attraktivität und Wettbewerbsfähigkeit des Polizeiberufes
Die Polizei Rheinland-Pfalz steht im unmittelbaren Wettbewerb um qualifiziertes Personal. Andere Länder sowie insbesondere der Bund bieten teils deutlich attraktivere Besoldungs- und Rahmenbedingungen. Dieser Wettbewerb geht bereits heute zulasten der Personalgewinnung und -bindung und gefährdet mittel- bis langfristig die Leistungsfähigkeit der Polizei Rheinland-Pfalz. Eine strukturelle Antwort auf diese Entwicklung könnte aus Sicht des BDK Rheinland-Pfalz auch in einer bundeseinheitlichen oder zumindest stärker harmonisierten Besoldung für Sicherheitsbehörden liegen.
8.1 Amtsangemessene Alimentation
Die Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts zur amtsangemessenen Alimentation – zuletzt das Urteil vom 19. November 2025 zur Beamtenbesoldung in Berlin – verdeutlichen erneut, dass die Besoldung der Beamtinnen und Beamten den verfassungsrechtlichen Anforderungen genügen muss. Hierzu zählen insbesondere ein hinreichender Abstand zur Grundsicherung sowie die Berücksichtigung gestiegener Lebenshaltungskosten. Vergleichbare verfassungsrechtliche Fragestellungen betreffen auch Rheinland-Pfalz; entsprechende Verfahren sind anhängig. Der BDK Rheinland-Pfalz vertritt die Auffassung, dass verfassungskonforme Besoldung nicht erst durch individuelle Klagen erstritten werden darf, sondern aktiv und vorausschauend politisch sichergestellt werden muss. Schleswig-Holstein hat hierzu angekündigt, die Besoldung umfassend neu zu berechnen und 2026 ein entsprechendes Gesetz einzubringen.
- Wie bewerten Sie diese Entwicklungen und wie stellen Sie sicher, dass die Besoldung der Polizeibeamtinnen und -beamten in Rheinland-Pfalz verfassungskonform, wettbewerbsfähig und zukunftsfest ausgestaltet wird?
8.2 Abkehr von der Topf- und Einführung der Stellenbewirtschaftung bei der Polizei Rheinland-Pfalz
Der BDK Rheinland-Pfalz setzt sich seit Jahren für eine Abkehr von der sogenannten Topfbewirtschaftung und für die Einführung einer stellenbezogenen Bewirtschaftung von Beförderungsämtern bei der Polizei ein. In weiten Teilen der Landesverwaltung, etwa in Kommunalverwaltungen und im Schulbereich, ist die Stellenbewirtschaftung längst etabliert. Auch zahlreiche Polizeien anderer Bundesländer haben dieses System umgesetzt. In der Polizei Rheinland-Pfalz führt die derzeitige Praxis dazu, dass Beamtinnen und Beamte Führungsfunktionen teilweise über Jahre wahrnehmen, ohne das statusrechtlich entsprechende Amt zu erhalten. Dies beeinträchtigt nicht nur Motivation und Gerechtigkeitsempfinden, sondern wirft auch Fragen im Hinblick auf moderne Personalführung, Attraktivität des Dienstes und Gleichbehandlung auf.
- Wie stehen Sie zur Einführung der Stellenbewirtschaftung bei der Polizei Rheinland-Pfalz anstelle der bisherigen Topfbewirtschaftung?
8.3 Wiedereinführung der Ruhegehaltsfähigkeit der Polizeizulage
Die Polizeizulage ist ein zentrales Instrument zur Anerkennung der besonderen Belastungen und Risiken des Polizeivollzugsdienstes, was sich auch über den aktiven Dienst hinaus widerspiegelt. Derzeit ist die Polizeizulage in Rheinland-Pfalz weder in ihrer Höhe noch in ihrer strukturellen Ausgestaltung wettbewerbsfähig. Dies wirkt sich zunehmend negativ auf Attraktivität, Motivation und Bindung von Personal aus, insbesondere im Wettbewerb mit dem Bund und anderen Ländern.
- Wie bewerten Sie die aktuelle Ausgestaltung der Polizeizulage in Rheinland-Pfalz? Welche konkreten Maßnahmen werden Sie ergreifen, um die Zulage auf ein bundesweit konkurrenzfähiges Niveau anzuheben und die Ruhegehaltsfähigkeit der Polizeizulage wiederherzustellen?
8.4 Streichung der Kostendämpfungspauschale bei der Beihilfe
Die sogenannte Kostendämpfungspauschale führt dazu, dass Beamtinnen und Beamte, darunter auch Polizeibeschäftigte bei Inanspruchnahme von Beihilfeleistungen mit pauschalen Eigenbeteiligungen belastet werden. Deren ersatzlose Streichung ist in mehreren anderen Bundesländern bereits erfolgt oder geplant.
- Wie bewerten Sie die Kostendämpfungspauschale in der Beihilfe für Beamtinnen und Beamte in Rheinland-Pfalz und wie stehen Sie zu einer ersatzlosen Streichung?
8.5 Wiedereinführung von Urlaubs- und Weihnachtsgeld
In Rheinland-Pfalz wurden das Urlaubs- und Weihnachtsgeld für Beamtinnen und Beamte in den vergangenen Jahren abgeschafft beziehungsweise in die Besoldung integriert. Andere Bundesländer sind diesem Weg entweder nicht gefolgt oder haben diese Entscheidung wieder rückgängig gemacht. Vor dem Hintergrund des zunehmenden Fachkräftemangels, der wachsenden Belastung im Polizeidienst und des verschärften Wettbewerbs um qualifiziertes Personal misst der BDK Rheinland-Pfalz der Frage finanzieller Anerkennung besondere Bedeutung bei.
- Wie bewerten Sie die Abschaffung von Urlaubs- und Weihnachtsgeld für Polizeibedienstete in Rheinland-Pfalz? Werden Sie sich für deren Wiedereinführung einsetzen?