Neue Beurteilungsrichtlinien geplant

22.09.2016

Sind demnächst der Willkür in Sachen Beförderungen „Tür und Tor geöffnet“? Aus der Serie: Wo bleibt Niedersachsen?
Neue Beurteilungsrichtlinien geplant

Anlässlich des Strategieforums am 09. u. 10. Sept. 2016 wurden den überraschten Teilnehmern Änderungsüberlegungen zum bestehenden Beurteilungssystem durch das LPP vorgestellt.
Zukünftig sollen nur noch Beamtinnen und Beamte in den Statusämtern A 9 und A 10 regelbeurteilt werden. Für alle anderen heißt das Zauberwort: „Anlassbeurteilung“!

Ein Schelm wer Böses dabei denkt.

Die „Gaußsche Normalverteilungskurve“ soll entfallen und die Beschreibungen sollen „positiver“ werden. Was nützt aber die „schönste“ Beurteilung, wenn man (oder Frau) dann nicht befördert werden kann? Am Ende zählt die darauf folgende Beförderung und damit das Geld.
Der BDK fordert, nicht weiter an den Symptomen herumzudoktern sondern gute Polizeiarbeit auch angemessen zu bezahlen. Dazu gehört die Beförderungsengpässe von A 9 nach A 10 durch deutliche Stellenhebungen zu verbessern. Niedersachsen wird im Bundesschnitt mehr und mehr abgehängt. Dies gilt im Übrigen auch für die Polizeiverwaltung.

Für 2017 sind im Haushalt lediglich 250 Stellenhebungen nach A 11 und damit sich ergebende zusätzliche 250 Beförderungsmöglichkeiten nach A 10 eingeplant. Der Rest ergibt sich aus Pensionierungen. Kurz ausgeschüttet vor der Landtagswahl soll das dann das Polizistenherz erfreuen.

Was passiert zum Beförderungsstichtag „01.06.2017“, wenn der neue Erlass erst zum 01.08.2017 greift? Der BDK befürchtet, dass es hier zu einem Chaos bzw. Aussetzungen von Beförderungen kommt. 

Wir bleiben am Ball.

Der geschäftsführende Landesvorstand!!

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