Neue PDV 300 tritt in Kraft

15.05.2021

Neue Fassung 2020 bringt Verbesserungen bei der Einstellung im Bereich der kriminalpolizeilichen Sonderlaufbahnen.
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15.05.2021

Bei den Einstellungsverfahren in die beiden Sonderlaufbahnen zur Bekämpfung der Wirtschaftskriminalität und der Cybercrime hatten wir mehrfach sehr gute Bewerberinnen und Bewerber, die allerdings eine Brille benötigten. Bei der polizeiärztlichen Untersuchung scheiterten sie an den hohen Vorgaben für die Polizeidiensttauglichkeit. Es ist in der Tat ein Unterscheid, ob die Tauglichkeit im Alter von 18 bis 21 Jahren untersucht wird oder eben bei einer Bewerberin, die nach ihrem Wirtschafts-Studium und einigen Jahren Berufserfahrung zur Kripo wechseln möchte. Auch der ITler an sich trägt häufiger einmal eine Brille. Wir haben in diversen Gesprächen auf diesen Umstand hingewiesen. Es freut uns deswegen, dass es hier eine positive Veränderung gibt.

Das Innenministerium hat dazu festgelegt: „Für Einstellungen in die Sonderlaufbahnen des gehobenen wirtschaftskriminalistischen Dienstes sowie des gehobenen cyberkriminalistischen Dienstes wird für Bewerberinnen und Bewerber, die das 30. Lebensjahr vollendet haben, zudem folgende Sonderregelung erlassen: Abweichend von Merkmal-Nr. 5.2.1 ist altersadäquat als Mindestwert des notwendigen Naturalvisus ein Wert von 0,1 auf jedem Auge ausreichend.“

Die PDV regelt neben der Polizeidiensttauglichkeit (Einstellung in den Polizeivollzugsdienst) das wichtige Thema Polizeidienstfähigkeit (gesundheitliche Eignung für den Polizeivollzugsdienst). Auf den Punkt gebracht: Der Polizeivollzugsbeamte muss zu jeder Zeit, an jedem Ort und in jeder Stellung einsetzbar sein, die seinem statusrechtlichen Amt entspricht.

Im Laufe einer Dienstzeit kann dies zu einem ernstlichen Thema werden, in unserem Mitgliederbereich stellen wir deswegen die wesentlichen Urteile zu diesem Thema fortlaufend dar. Wenn es konkrete Probleme gibt, dann steht unserer Rechtsschutz beispielsweise mit seiner telefonischen Erstberatung gerne zur Verfügung.

(Die PDV 300 ist im polizeilichen Intranet bzw. über Extrapol verfügbar.)