Neues Beurteilungssystem in Niedersachsen! Alles so schön bunt hier

26.10.2016

Aus der Serie: Wo bleibt Niedersachsen?
Neues Beurteilungssystem in Niedersachsen! Alles so schön bunt hier
(Quelle: Pixabay)

Die periodische Mitarbeiterbefragung (PMB) aus dem Jahre 2015 brachte die nicht völlig überraschende Erkenntnis über die totale Unzufriedenheit im Hinblick auf das aktuelle Beurteilungssystem zu Tage. Hier greift aber die Mitarbeiterbefragung aus Sicht des BDK zu kurz, denn nach der eigentlichen Unzufriedenheit wurde nicht gefragt. Das dürften die Folgen einer Beurteilung sein, nämlich eine in adäquater Zeit zu erwartende Beförderung / Ernennung.

Hier liegt für den BDK das Problem!
Leider können Beurteilungssysteme, egal in welcher Ausgestaltung, 1 – 6 Punkte, 1-15 Punkte, Buchstaben von A –E, mit oder ohne „Binnendifferenzierung“ in der Stufe C, niemals die absolute Gerechtigkeit oder Zufriedenheit erzeugen. Das Ziel muss es sein, den Polizeiberuf mit entsprechenden Stellenhebungen wertzuschätzen; Worte allein helfen den jungen Kolleginnen und Kollegen für ihr finanzielle Situation gerade in der Familienphase leider nur wenig.

Aber die politisch Verantwortlichen wollen dies nicht zur Kenntnis nehmen und beauftragen lieber die in der Organisation Verantwortlichen mit der Erstellung einer neuen Beurteilungsrichtlinie.

Der Auftrag sollte allerdings heißen:
Erarbeitet ein Konzept, nachdem ALLE Kolleginnen und Kollegen nach einer bestimmten Standzeit (7-10 Jahre) nach A10 befördert werden können, auch für die, die sich in einer familienbedingten Auszeit befinden. Hiermit wird Zufriedenheit und Chancengleichheit geschaffen. Den jungen Kolleginnen und Kollegen wird gerade in der frühen Dienst- und Familienzeit Druck und Stress genommen. Damit kann die Polizei als attraktive Arbeitgeberin punkten.

Der „Kreis“ der zu Beurteilenden wird immer kleiner:
Nur noch Kommissare/-innen und Oberkommissare/-innen sollen mit einer Regelbeurteilung „überzogen“ werden.

Warum diese Gruppe alle 3 Jahre beurteilen und frustrieren wenn sicher ist, dass eine Beförderung in weiter Ferne liegt?

Alle anderen Beamten/-innen sollen eine Anlassbeurteilung erhalten. Die Anlässe werden dann u. a. die Bewerbung auf einen höherwertigen Dienstposten oder die Versetzung zu einem anderen Dienstherren sein.

Damit fällt eine große Gruppe, darunter alle Führungskräfte ab A11, aus der Regelbeurteilungsrunde. Anlassbeurteilungen bergen jedoch die Gefahr der Willkür und es ist zu vermuten, dass der im Grundgesetz und dem Niedersächsischen Beamtengesetz verankerte Grundsatz nach Eignung, Leistung und Befähigung in den Hintergrund gerät und eine Anlassbeurteilung das Ziel im Auge hat, nämlich WER soll nach Ansicht der Führungskraft den Dienstposten erhalten?

Der BDK befürchtet hier massive Manipulationsmöglichkeiten durch die Erst- und Zweitbeurteiler im Hinblick auf die Beförderungs- und Dienstpostenbesetzungssteuerung.

Es soll zwar einen Maßstab geben, dieser bleibt aber im Verborgenen und intransparent, da es ja wohl keine festen Stichtage für Beurteilungskonferenzen geben wird. Wie soll hier die Beteiligung der Interessenvertretungen gewährleistet werden?

Und noch eine Gruppe liegt dem BDK am Herzen:
Was ist eigentlich mit den Verwaltungsbeamtinnen und -beamten? Kommen die wieder zurück und werden als Bestandteil der Organisation gesehen?

Wir bleiben am Ball

 

Der geschäftsführende Landesvorstand

 

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