Neues Versammlungsgesetz ist wieder ein Weg in die falsche Richtung!! BDK und DPolG nehmen klar Stellung gegen Abschwächung des Vermummungsverbotes

08.12.2016

Hannover. Der Bund Deutscher Kriminalbeamter und die Deutsche Polizeigewerkschaft Niedersachsen üben deutliche Kritik an den Planungen der Landesregierung im neuen Versammlungsgesetz die Vermummung von Versammlungsteilnehmern zum Ordnungswidrigkeitentatbestand abzuschwächen.
Neues Versammlungsgesetz ist wieder ein Weg in die falsche Richtung!! BDK und DPolG nehmen klar Stellung gegen Abschwächung des Vermummungsverbotes

Dirk Hallmann und Alexander Zimbehl für die DPolG, sowie Ulf Küch für den BdK, machten im Innenausschuss des Landtages heute deutlich, welche fatale Signalwirkung eine solche Entscheidung hätte. Aus der Praxis heraus konnten beide Berufsvertretungen berichten, dass dieser Gesetzesvorstoß denjenigen Tür und Tor öffnen dürfte, die Versammlungen und Demonstrationen aus der Anonymität heraus dazu missbrauchen Gewalttätigkeiten gegen die Polizei und Unbeteiligte auszuüben. Dabei ist nicht jede Vermummung eine Vorbereitung gewalttätiger Aktionen, aber nahezu bei jeder gewalttätigen Aktion sind die Täter vermummt.

Versammlungen müssen friedlich und gewaltfrei durchgeführt werden – kein Versammlungsteilnehmer ist gezwungen, sein Gesicht zu verbergen. Wer dies dennoch tut, führt „selten Gutes im Schilde“. Dass die Landesregierung ein derartiges Verhalten offensichtlich nicht mehr unter Strafe stellen möchte, ist aus Sicht des BdK und der DPolG unverständlich.

Genauso unverständlich erscheint zudem die Auffassung der dritten polizeilichen Gewerkschaft, die nach eigenem Bekunden mit dieser Gesetzesänderung keine Probleme hat. In der eigenen Treue dem Innenminister gegenüber hat man sich hier offensichtlich deutlich von den polizeilichen Realitäten entfernt.

DPolG und BDK sprechen sich klar gegen die aktuell bestehende Auffassung aus, das Vermummungsverbot bei Versammlungen immer zunächst auszusetzen und werden ihren Weg weiter gehen, jeglichen polizeikritischen Bestrebungen in der Gesetzgebung deutlich entgegen zu treten.

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