Qualifizierte Leichenschau: Gespräch im LPP

06.10.2025

BDK im Austausch mit Landespolizeipräsidium zum aktuellen Bestattungsgesetz in Niedersachsen - endlich Fortschritte!

 
Seit Einführung eines neuen Bestattungsgesetzes in Niedersachsen im Jahr 2018 haben sich der BDK Landesverband Niedersachsen (BDK) und das Interdisziplinäre Fachforum Rechtsmedizin für massive Änderungen eingesetzt. 1)

Hauptkritikpunkt war und ist die Meldepflicht für alle Todesfälle im Krankenhaus, die innerhalb von 24 Stunden nach einer OP beziehungsweise einem medizinischen Eingriff eintreten. Darüber hinaus halten wir Plausibilitätsprüfungen durch unabhängige Ärztinnen und Ärzte bei allen Sterbefällen in Krankenhäusern für erforderlich, um spurenlose, vorsätzliche und fahrlässige Tötungen überhaupt erkennen zu können . 

Nachdem im Jahr 2019 die FDP einen Antrag auf Einführung einer qualifizierten Leichenschau eingebracht hatte, wurde im letzten Jahr auch von der CDU ein solcher Antrag gestellt und in den Ausschüssen des Nds. Landtags diskutiert. 

Am 30.09.2025 führte Stephan Schriever im Namen des BDK und in Absprache mit dem Interdisziplinären Fachforum Rechtsmedizin ein einstündiges Gespräch mit Herrn Landespolizeipräsident Axel Brockmann und dem Referatsleiter für Kriminalitätsbekämpfung, Herrn Jens Kozik. Im Auftrag von Innenministerin Daniela Behrens teilte LPP Brockmann mit, dass das Gesetz evaluiert und voraussichtlich neu gefasst werde. 

Nach intensiven Gesprächen zwischen den Ministerien für Inneres, Soziales, Justiz und den Ausschüssen des Nds. Landtags zeichne sich ab, dass tatsächlich Änderungen vorgenommen werden. Die Pflicht, alle Todesfälle nach einer medizinischen Behandlung der Polizei oder Staatsanwaltschaft melden zu müssen, werde voraussichtlich abgeschafft. 

Das könnte zur Folge haben, dass die Anzahl der durch die Polizei zu bearbeitenden Todesermittlungsvorgänge deutlich sinkt. Nach der Neufassung des Bestattungsgesetzes im Jahr 2018 war die Zahl der Vorgänge von etwa 7.000 auf ca. 14.000 Fälle pro Jahr gestiegen. Eine Untersuchung innerhalb der Polizei hatte gezeigt, dass trotz eines Anstiegs der Vorgangszahlen weder die Anzahl der eingeleiteten Strafverfahren wegen des Verdachts strafbarer Ursachen des Versterbens noch die Anzahl der Obduktionen gestiegen war. Weniger Arbeit für die Polizei bedeute letztendlich auch eine deutliche Entlastung der Staatsanwaltschaften. 

Ferner sollen Ärzte besser aus- und fortgebildet werden, die mit Todesfeststellungen und deren Ursache betraut sind. Man denke da zum Beispiel auch an eine erste Befragung von Unfallopfern bei Einlieferung in ein Krankenhaus. Ärzte sollten bei Todesfällen sensibilisiert werden, die polizeiliche Ermittlungen erforderlich machen könnten. 

Die Einführung einer sogenannten qualifizierten Leichenschau als Verpflichtung für alle Krankenhäuser sei allerdings bisher nicht vorgesehen, da das alleine an fehlenden Kapazitäten scheitern könnte. 

Hilfreich für weitere Überlegungen seien aber bestimmt positive Erfahrungsberichte aus Krankenhäusern, in denen eine solche qualifizierte Leichenschau bereits durchgeführt würde. Insbesondere seien sicher auch Erkenntnisgewinne zu erwarten, die zu einer besseren medizinischen Versorgung und Behandlung zukünftiger Patienten führen können. 

LPP Brockmann und Referatsleiter Kozik sind sicher, dass in absehbarer Zeit entsprechende Änderungen im Bestattungsgesetz vorgenommen werden, da alle beteiligten Ressorts vertrauensvoll zusammenarbeiten. 


(v.l.n.r.: Referatsleiter Kozik, Stephan Schriever, LPP Brockmann)

Für einen weiteren Austausch mit dem BDK und dem Interdisziplinären Forum Rechtsmedizin stehe man im Innenministerium immer zur Verfügung.

 
Für den Landesvorstand
Stephan Schriever

 

 

1) https://www.bdk.de/der-bdk/was-wir-tun/aktuelles/qualifizierte-leichenschau

 

 

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Niedersachsen
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