Die Sonderzahlung ist kein Geschenk!

17.02.2022

Nicht aufgeben - dranbleiben und Initiative unterstützen: Onlinepetition zur Anhebung der Sonderzahlung (Weihnachtsgeld) für niedersächsische Beamtinnen und Beamte - Zeit läuft!
Die Sonderzahlung ist kein Geschenk!

 

Vor vielen vielen Jahren - Niedersachsen vorn: 2005 war Niedersachsen das erste Bundesland, das seinen Beamtinnen und Beamten das Weihnachts- und das Urlaubsgeld komplett gestrichen hatte. Nur in den unteren Besoldungsgruppen, betreffend insgesamt knapp zehn Prozent, wird seitdem weiter erheblich gekürztes Weihnachtsgeld gezahlt. Seit 2020 werden einmalig im Dezember 300 EUR ausgezahlt. Dies allerdings alles nicht für Versorgungsbezieherinnen und -bezieher!

Das war eine einseitige glatte Gehaltskürzung. Aus einer ganzen Reihe von Gründen ist die weitere Verweigerung in zunehmendem Maße nicht akzeptabel. Immer wieder ist in den Behörden festzustellen, dass bei Ausschreibungen entsprechender Stellen immer weniger qualifizierte und uneingeschränkt geeignete Bewerberinnen und Bewerber zu finden sind. Vor allem in Ballungsräumen erfolgt Abwerbung in den freien Markt, in andere Bundesländer und zu Kommunen mit einer deutlich besseren Entlohnung.

Die alljährliche Übergabe eines „Schrott“-Weihnachtsbaumes am Finanzministerium ist der stete Tropfen auf dem Stein. Dies und alle anderen Initiativen führten bisher nicht zum Erfolg.

Die Sonderzahlung ist verdiente Anerkennung und Wertschätzung!

Jetzt erfolgte aus der Beamtenschaft ein neuer Anlauf, um die Attraktivität des Landes Niedersachsen als Arbeitgeber zu steigern - bei der Berufswahl wird darauf geschaut: In einer Onlinepetition wird Anhebung der Sonderzahlung (Weihnachtsgeld) von bisher 300 EUR auf 90% des Grundgehaltes oder 5 % auf das Monatsgehalt gefordert. Dies mit dem Hinweis, dass die Besoldung in Niedersachsen auf dem vorletzten Platz im Bundesvergleich liegt.

Bitte unterstützen - jede Stimme ist ein deutliches Signal - Frist läuft!

https://www.navo.niedersachsen.de/navo2/portal/nipetition/0/publicviewpetition?id=68

Der Geschäftsführende Landesvorstand

 

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