Stellungnahme des Bund Deutscher Kriminalbeamter e.V. zum Gesetzentwurf NPS

14.10.2025

Der Entwurf verfolgt das Ziel, Missbrauchsrisiken im Zusammenhang mit Lachgas (N₂O), Gamma-Butyrolacton (GBL) und 1,4-Butandiol (BDO) wirksamer zu begrenzen und bestehende Vollzugs- und Schutzlücken – insbesondere gegenüber Minderjährigen – zu schließen. Wir begrüßen diese Zielrichtung ausdrücklich.

Der BDK begleitet das Thema K.o.-Tropfen und den missbräuchlichen Einsatz von GBL/BDO bereits seit Jahren. In unserer Stellungnahme vom 06.11.2023 haben wir die damalige Linie der Gesundheitsministerkonferenz und wies zugleich auf Defizite bei der praktischen Detektion und beim statistischen Abbild hin. Die nun vorliegende NpSG-Novelle nimmt diesen Faden auf, indem sie GBL und BDO – neben Lachgas – reguliert und missbrauchstypische Vertriebswege (Versandhandel, Automaten) adressiert. Der BDK sieht hierin einen folgerichtigen Schritt, der die in den Vorjahren artikulierten Besorgnisse aufgreift und in ein kohärentes Regulierungsregime überführt.

In dieser aktuellen Stellungnahme weisen wir auf die schlechte Datenlage, Nachweisbarkeit und PKS hin, auch wenn wir wissen, dass Fälle eines mutmaßlichen Einsatzes von K.o.-Tropfen häufig nicht ausreichend nachweisbar sind. Die Novelle des NpSG setzt an den richtigen Hebeln an: Sie adressiert missbrauchsaffine Vertriebswege, stärkt den Jugendschutz und schafft klare materielle Anknüpfungspunkte, ohne legitime industrielle Anwendungen zu behindern. Ihre Wirksamkeit entscheidet sich jedoch im Vollzug.

Alles weitere ist der angehängten Stellungnahme zu entnehmen.

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Bund
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