TARIF-Info Berlin:

10.11.2017

Güteverhandlung zu den Themen Rüstzeiten, Wegezeiten in Uniform, falsche Urlaubsberechnung und nicht eingehaltene Ruhezeiten
TARIF-Info Berlin:

Immer wieder ist es durchgeklungen, dass sich die Mitarbeiter beim ZOS, aufgrund des eingeführten Arbeitszeitmodells „Metropolitan“ zu Unrecht behandelt fühlen. Von Seiten der Behördenleitung gab es jedoch hier keinerlei Einsicht. Wir haben unseren Mitgliedern geraten, ihre Ansprüche geltend zu machen und sich gegebenenfalls juristisch vertreten zu lassen.

 

Am 01.November fand nun die erste Güteverhandlung vor der 58. Kammer des Arbeitsgerichts Berlin statt, in dessen Verlauf die Richterin, Rüstzeiten sowie die jeweiligen zusätzlichen Wegezeiten in Uniform ihrer Richtigkeit unterstellt, die im Anschluss an die Rechtsprechung des BAG wohl vergütungspflichtige Arbeitszeiten seien. Auch hinsichtlich der vom Land Berlin vorgenommenen falschen Urlaubsberechnung sowie zu den einzuhaltenden Ruhezeiten, teilte die Richterin unter Verweis auf die eingereichten Klageschriften zitierte BAG-Rechtsprechung die Rechtsauffassung der Klägerin. 

 

Auf die Frage der Richterin, ob man ggf. gesprächsbereit für pragmatische finanzielle Lösungen sei und/oder einzelne Verfahren zu Pilotverfahren erklären könne, erklärte der Vertreter der Klägerin, dass bisher immer Gesprächsbereitschaft vorhanden war, es aber der Polizeipräsident bisher nicht für nötig befunden habe, das Gespräch mit den Klägern zu suchen. Die Richterin riet der Vertreterin des Landes Berlin daraufhin dringend an, pauschale Ausgleichszahlungen für die Ansprüche aus der Vergangenheit anzubieten und für die Zukunft ein rechtskonformes Arbeitszeitregime einzurichten.

 

In allen bei der 58. Kammer anhängigen Verfahren wird es am 24. Mai 2018 einen Kammertermin geben, in denen dann voraussichtlich über die Klagen durch Urteil entschieden werden wird, wenn das Land Berlin nicht vorher einlenkt. 

Bezüglich der Ausschlussfristen des TV-L weisen wir darauf hin, dass nur dann ein Ausgleich für in der Vergangenheit nicht bezahlte Arbeitszeiten und nicht gewährte Urlaubsansprüche (sechs Monate rückwirkend ab Geltendmachung) beanspruchen kann, wenn er/sie beim Polizeipräsidenten schriftlich geltend macht und im Falle der Ablehnung bei Gericht eine entsprechende Klage zumindest einreicht.

Eine Geltendmachung beim Polizeipräsidenten in Berlin kann aufgrund unterschiedlichster Ansprüche, von jedem nur individuell gestellt werden.

 

BDK-Rechtsschutz - wir kämpfen für unsere Tarifbeschäftigten vor Gericht für ihre Rechte!



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