Tarifabschluss öffentlicher Dienst Länder

10.12.2023

Update 12.12.23. Übertragung auf Beamtenbereich. Nach mehreren Verhandlungsrunden konnten sich die Arbeitgeber- und Arbeitnehmervertreter über einen Tarifabschluss einigen.
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Update 12.12.23

Tarifverhandlungen für den öffentlichen Dienst der Länder: Tarifergebnis wird in Nordrhein-Westfalen 1:1 auf den Beamtenbereich übertragen

Demnach erhalten sie einmalig einen Betrag von 1.800 Euro. Für die Monate Januar bis Oktober 2024 sind Zahlungen in Höhe von 120 Euro monatlich vorgesehen.

Versorgungsempfängerinnen und Versorgungsempfängern werden die jeweiligen Beträge in Abhängigkeit des jeweils maßgeblichen Ruhegehalts- und Anteilssatzes gewährt.

Anwärter erhalten Sonderzahlungen in Höhe von einmalig 1.000 Euro und im Zeitraum von Januar bis Oktober 2024 in Höhe von monatlich 50 Euro.

Der erste Teil der Sonderzahlung wird im Januar 2024 ausgekehrt.

Ursprüngliche Mitteilung:

Zum 1. November 2024 werden die Grundgehälter um 200 Euro angehoben, zum 1. Februar 2025 erfolgt dann eine weitere Anhebung um 5,5 Prozent.

Nach gescheiterten Verhandlungen ohne Angebot der Arbeitgeber, Warnstreiks und Demonstrationen in mehreren Bundesländer, konnten sich die Tarifparteien auf einen neuen Tarifvertrag einigen.

Auch der BDK hatte zu Protestaktionen aufgerufen. Zahlreiche Mitglieder waren dem Aufruf gefolgt.

Die wesentlichen Eckpunkte sind:

  • Steuer- und sozialabgabenfreier Inflationsausgleich von 3.000 Euro (stufenweise Auszahlung im Dezember 2023 von 1800,-€, danach in Teilbeträgen von 120,-€ / Monat)
  • Ab dem 1. November 2024 Erhöhung der Tabellenentgelte um einen Sockelbetrag von 200,- Euro
  • Ab dem 1. Februar 2025 Erhöhung um 5,5 Prozent
  • Anpassung des Erhöhungsbetrags auf 340 Euro, wenn Wert nicht erreicht wird
  • Ausbildungs- und Praktikantenentgelte werden zu den gleichen Zeitpunkten um insgesamt 150 Euro erhöht
  • Vertragslaufzeit: 25 Monate

Jetzt gilt es, die Vereinbarung inhalts- und zeitgleich auf Beamtinnen und Beamte, Versorgungsempfängerinnen und Versorgungsempfänger zu übertragen.

Eine Bewertung des Abschlusses werden wir noch vornehmen.