Ungleichbehandlung von Eltern

15.01.2021

BDK kritisiert Pflicht zum Abbau von Überstunden für Kinderbetreuung
Kalender

Seit Herbst regelt Berlin in Anlehnung an die bundesweit gültigen Möglichkeiten zur Kinderbetreuung auch Ansprüche von Landesbeamtinnen und -beamten. Um jedoch die Ausnahmetatbestände in Anspruch nehmen zu können, fordert der Senat zunächst in Gänze den Abbau positiver Arbeitszeitsalden ein. Dies führt zu einer Ungleichbehandlung der Beschäftigten, da einige ihre bereits erbrachte Arbeitszeit für den Ausgleich der aus guten Gründen ausfallenden Leistungen der stadtweiten Bildungs- und Kinderbetreuungseinrichtungen einsetzen müssen und andere wiederum nicht. Bei diesem Stundeneinsatz handelt es sich nicht um den zustehenden Freizeitausgleich, sondern um die Gewährleistung der notwendigen Betreuung oder gar um die Aufrechterhaltung der täglichen Bildung, die Erziehungsberechtigte ohne eigenes Verschulden übernehmen müssen.

Positive Arbeitszeitsalden werden in der Regel von Eltern nicht zum Zwecke der flexibleren Freizeitgestaltung vorgehalten, sondern beispielsweise, um Schließtage verschiedenster Natur seitens der Betreuungseinrichtungen überbrücken zu können oder im Falle der Erkrankung des Kindes auch jenseits von Sonderurlaubsansprüchen Handlungsspielraum zu haben. Mit dem Abbau dieser Arbeitszeitguthaben im Rahmen der Pandemiebekämpfung werden Eltern und insbesondere Alleinerziehende, hier zumeist Frauen, im Anschluss an die aktuell geltenden Ausnahmeregelungen bzw. bei unabhängig davon stattfindenden Schließungen von Betreuungseinrichtungen vor nur schwer lösbare Herausforderungen gestellt.

Der BDK hat deshalb den Hauptpersonalrat in einer Stellungnahme gebeten, sich für die Beseitigung dieser Ungleichbehandlung einzusetzen.