Was nun, Herr Innenminister?

25.03.2021

Heute wurde durch die Staatsanwaltschaft Göttingen eine Pressemeldung herausgegeben, wonach weder dem ehemaligen Polizeipräsidenten der PD Göttingen, Uwe Lührig, noch der Polizeiinspektion Northeim und den dort mit den Kindesmissbrauchsfällen betrauten Kolleginnen und Kollegen strafrechtlich relevante Versäumnisse vorzuwerfen sind.
Was nun, Herr Innenminister?

Hannover, den 25.03.2021

Bei allem Mitgefühl für die Opfer ist der BDK Niedersachsen froh über das Ergebnis der Prüfung der Staatsanwaltschaft Göttingen. Solche Ermittlungen sind für die Betroffenen immer überaus belastend und kommen noch zu den psychischen Belastungen hinzu, denen Kolleginnen und Kollegen gerade in diesen Ermittlungsbereichen der Kriminalpolizei sowieso schon permanent ausgesetzt sind.

Nun könnte man zum Tagesgeschäft übergehen. Kann man aber nicht. Da wäre noch die Entlassung des ehemaligen Polizeipräsidenten der PD Göttingen, Uwe Lührig. Eine Begründung seitens des Innenministers, Boris Pistorius, warum Uwe Lührig entlassen wurde, steht bis zum heutigen Tage aus.

Natürlich braucht ein Innenminister keine Begründung für die Entlassung einer Behördenleiterin oder eines Behördenleiters geben. Aber in diesem Fall wird es jetzt kaum noch möglich sein, eine plausible Antwort auf die gerechtfertigten Nachfragen der Öffentlichkeit, der Medien und auch unserer Kolleginnen und Kollegen zu geben.

Weitere Spekulationen über den tatsächlichen Entlassungsgrund werden zwangsläufig zu noch mehr Unverständnis und Unwillen gerade auch in der Niedersächsischen Polizei führen. Jetzt ist es an der Zeit, seitens des Innenministers die Karten auf den Tisch zu legen und die wahren Gründe offen zu nennen, die seinerzeit zur Entlassung von Uwe Lührig geführt haben.

Wir fordern den Innenminister nachdrücklich auf, jetzt tätig zu werden, die Blockadehaltung aufzugeben und die Gründe, die zur Entlassung des Göttinger Polizeipräsidenten geführt haben, öffentlich zu nennen.


Der Geschäftsführende Landesvorstand

 

 

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-> Link: Presseerklärung der StA Göttingen v. 25.03.2021