Weitere Polizisten klagen
07.08.2025

Mit wachsendem Unverständnis verfolgen wir als Bund Deutscher Kriminalbeamter Landesverband Niedersachsen (BDK) die aktuellen Entwicklungen rund um Beurteilungen und Beförderungen in der Polizei Niedersachsen. 1)
Gestern, am 06.08.2025, besuchte Frau Behrens u. a. die Landeszeitung Lüneburg. Hier wurde von Frau Behrens ein irritierendes Statement abgegeben: 2)
„Es ist zwar kein schöner Fall, aber auch kein bedeutsamer für die Polizei Niedersachsen“.
Ein Grundrechtsverstoß wird als „nicht bedeutsamer Fall“ abgetan: Die Missachtung von Grundrechten ist niemals „bedauerlich“, sondern inakzeptabel.
Wir kennen das Wort „Einzelfälle“ nur zu gut. Was danach zu Recht passierte, waren landesweite Schulungen und Vorträge zum Thema Demokratieverständnis. Wer von Polizeibeschäftigten Vertrauen, Einsatzbereitschaft und Rechtsstaatlichkeit verlangt, muss diese Prinzipien selbst vorleben – auch in der Verwaltung.
Der bekannt gewordene Vorfall weist auf einige der vielen Defizite in der Polizei Niedersachsen hin, mit denen sich unsere Berufs- und Personalvertretungen immer wieder befassen müssen.
Es gilt, das Arbeitsumfeld so zu gestalten, dass Frauen ihre Leistungsfähigkeit uneingeschränkt einbringen und dann auch entsprechend beurteilt und befördert werden können - nicht durch Quotenvorgabe! Da können bereits einige Forderungen nachgelesen werden, nicht zuletzt unter dem Begriff „Audit Beruf und Familie“.
Frau Ministerin, Sie sind nicht nur für Strukturen verantwortlich - Sie sind für Menschen verantwortlich. Und diese Menschen verdienen Respekt, Transparenz und gerechte Leistungsbewertung.
Der Geschäftsführende Landesvorstand
1) https://www.bdk.de/der-bdk/was-wir-tun/aktuelles/verfassungstreue-gilt-auch-fuer-behoerden