Welcher "Skandal" kommt als nächstes?

13.06.2019

Nun denkt man sich ja beim Bekanntwerden einer erneuten Verfehlung innerhalb der Polizei: "Okay, das war absolut nicht in Ordnung, aber das war jetzt auch einmalig und dann ist auch wieder gut." Nein, nein. Weit gefehlt. Wir fragen uns mittlerweile: "Was kommt als nächstes?"
Welcher "Skandal" kommt als nächstes?

Aber der Reihe nach, bzw. aus aktuellem Anlass historisch vom jüngst entdeckten Sachverhalt aus betrachtet. Da ist es tatsächlich möglich, dass SEK-Beamte aus der sogenannten "Prepper-Szene" nicht nur bei der Polizei arbeiten, sondern auch unerlaubt seit mindestens April 2012 Munition aus dem LKA-Bestand mitgehen lassen, um im Falle des Falles, also bei einem Umsturz der Regierung ein Machtvakuum zu füllen und sich mit Waffengewalt durchzusetzen. Hier fällt immer wieder der Name "Nordkreuz", der laut taz ein überörtlicher Zusammenschluss der Prepper-Szene ist und auch in Verbindung zum rechtextremen Netzwerk "Hannibal" steht (siehe Link, taz vom November 2018).

Die gestrigen Durchsuchungen und Vollstreckungen der Haftbefehle zeigen, dass es hier nicht um bloße Vermutungen geht. Nach § 112 Abs. 1, Satz 1 StPO darf Untersuchungshaft  gegen den Beschuldigten angeordnet werden, wenn er der Tat dringend verdächtig ist und ein Haftgrund besteht.

Dieser aktuelle Höhepunkt reiht sich ein in die Liste der "Skandale" der Landespolizei Mecklenburg-Vorpommern, die in immer kürzeren Abständen zu Tage kommen. Hierbei sei nur noch einmal wiederholt, dass NICHT aus den eigenen Reihen oder anderweitiger justizieller Ermittlungen, sondern aufgrund des Berichts des Datenschutzbeauftragten des Landes Fälle von sexuell motivierten Annäherungsversuchen an Minderjährige durch Polizisten bekannt geworden sind (nachzulesen u.a. hier).

Kurz davor gab es einen öffentlich ausgefochtenen Streit über das Fusion-Festival, bei dem das Kommunikationsverhalten ebenfalls nicht zum Ansehen der Landespolizei beigetragen hat (nachzulesen u.a. hier). In diese Diskussion mischte sich weiterhin die Debatte, dass es zu einem möglichen Verstoß gegen das Datenschutzgesetz in einer Bachelor-Arbeit zum Thema Sicherheit auf der Fusion gekommen ist. Hierunter wiederum wurde eine öffentliche Debatte dadurch ausgelöst, dass der betreuende Dozent genau dieser Arbeit ein rechtskräftig verurteilter Beamter ist, der augenscheinlich aus dem Blickwinkel genommen an die Fachhochschule Güstrow versetzt worden ist und nun Eingriffsrecht doziert (nachzulesen u.a. hier).

Diese und andere Verfehlungen zeigen, dass in unserem Kollegium einiges nicht stimmt. Das ist für die anderen Kolleginnen und Kollegen, die sich tagtäglich im Dienst rechtskonform verhalten und eine ausgezeichnete Arbeit machen wahrlich keine zuckerschleckende Situation. Diejenigen bauen das Kartenhaus auf, was einige wenige immer und immer wieder einreißen.

Daher fordert der BDK erneut die Landesregierung, hier insbesondere das Ministerium für Inneres und Europa, dazu auf, diese Fälle aufzuklären und disziplinarrechtliche Maßnahmen sachlich, aber in vollem Umfang durchzuführen. Polizeibeamte, die sich auf den Umsturz der Rechtsstaates vorbereiten oder ihre Dienststellung ausnutzen, um gegenüber Beteiligten in einem Strafverfahren sexuelle Angebote zu offerieren oder Druck auszuüben, müssen konsequent aus dem Dienst entfernt werden.


Der Landesvorstand