Wichtiger Hinweis zum Jahresende: Jetzt Widerspruch gegen die Alimentation 2025 einlegen!

13.11.2025

Noch bis Jahresende kann Widerspruch gegen die aktuelle Alimentation 2025 eingelegt werden – jetzt Rechte sichern!

Das Jahr 2025 geht in die letzte Runde – und mit dem Jahreswechsel endet auch die Frist, um gegen die aktuelle Alimentation Widerspruch einzulegen. Wer seine Rechte auf eine verfassungsgemäße Besoldung sichern will, sollte diese Gelegenheit nicht verstreichen lassen.

Aus unserer Sicht bestehen weiterhin erhebliche verfassungsrechtliche Bedenken gegenüber der derzeitigen Alimentationspraxis. Nur durch einen fristgerechten Widerspruch kann gewährleistet werden, dass eventuelle Ansprüche auf eine Nachbesserung oder Nachzahlung bestehen bleiben.

Um unseren Mitgliedern die Einlegung des Widerspruchs zu erleichtern, haben wir die passenden Formulare – getrennt für aktive Beamtinnen und Beamte sowie für Versorgungsempfängerinnen und -empfänger an dieser Stelle auf unserer Webseite veröffentlicht. Die Vordrucke können bequem heruntergeladen, ausgefüllt und an die ZBB übermittelt werden.

Achtung: Der Widerspruch muss spätestens bis zum 31. Dezember 2025 bei der ZBB eingehen. Nur wer rechtzeitig handelt, wahrt seine möglichen Ansprüche für dieses Jahr.

Jetzt informieren, Formular herunterladen und Widerspruch einlegen – damit alle Rechte auch künftig gewahrt bleiben!

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Brandenburg
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