Und jährlich grüßt…: Widerspruch für 2025
10.11.2025
Wir berichteten: Zu den bisher eingelegten Widersprüchen wird es entgegen bisheriger Absicht des Finanzministers keine Ablehnungsbescheide geben. In Musterverfahren soll nun ein möglichst breites Spektrum unterschiedlicher Fallkonstellationen abgebildet und einer gerichtlichen Klärung zugeführt werden. 1)
Unverändert allerdings bleibt die Notwendigkeit, die Widersprüche jährlich zu wiederholen.
Der BDK LV Niedersachsen empfiehlt seinen Mitgliedern daher erneut,
- die eigene Gehaltsmitteilung zu prüfen und ggf. Widerspruch einzulegen!
Unbedingt auf Eingangsbestätigung bestehen und ggf. per Einschreiben oder Fax mit Quittung daran erinnern – es gilt die Frist 31.12.2025!
Musterschreiben liegen den Vorstandsmitgliedern vor und können dort bzw. bei der Landesgeschäftsstelle angefordert werden. Auch kann das Musterschreiben auf der Webseite der GEW Niedersachsen aus dem letzten Jahr genutzt werden. 2)
Über die weitere Entwicklung informieren wir hier auf unserer Webseite. Bitte unverzüglich mitteilen, wenn Bescheide des NLBV bekannt werden - Danke!
Der Geschäftsführende Landesvorstand
1) https://www.bdk.de/der-bdk/was-wir-tun/aktuelles/beamtenbesoldung-erfolg-der-berufsvertretungen
2) https://www.gew-nds.de/aktuelles/detailseite/amtsangemessenheit-der-alimentation-weiterhin-zu-beanstanden-1