der kriminalist 04-2020

17.04.2020

Deutschland nur bedingt krisenfest +++ Auf der Suche nach einem Phantom!? +++ Der Strafwandler – So funktioniert Strafverteidigung +++ „Anwalt der ersten Stunde“: Kommt nun der „Anwalt der ersten Stunde“? Bundesdeutsche Gesetzesinitiativen im Lichte europäischer Gesetzgebung +++ Die NO STALK App – Polizeiliche Gefährderansprache und Beweissicherung für Gerichtsverfahren stoppen Stalking +++ WhatsApp für Polizisten/-innen? Es gibt sichere Alternativen +++ Die Gewaltschutzambulanz der Charité stellt sich vor +++ Anwendung statistischer Grundsätze im Strafverfahren – Was heißt eigentlich „Repräsentativität“ in einem Fall von Massenbetrug?
der kriminalist 04-2020

Aus dem Inhalt:

  • Deutschland nur bedingt krisenfest
    Sebastian Fiedler, BDK-Bundesvorsitzender
  • Konfliktverteidigung: Auf der Suche nach einem Phantom!?
    Mario H. Seydel, Rechtsanwalt und Fachanwalt für Strafrecht, Mitglied der Deutschen Gesellschaft für Kriminalistik, Berlin
    POKin Melanie Vesper, Direktion Süd, Polizeiinspektion Dahme-Spreewald, Mitglied der erweiterten Mordkommission
  • Buchbesprechung: Der Strafwandler – So funktioniert Strafverteidigung
  • „Anwalt der ersten Stunde“: Kommt nun der „Anwalt der ersten Stunde“? Bundesdeutsche Gesetzesinitiativen im Lichte europäischer Gesetzgebung
    Kriminaldirektor a. D. Werner Märkert, Hochschule der Polizei Rheinland-Pfalz
  • WEISSE RING: Die NO STALK App – Polizeiliche Gefährderansprache und Beweissicherung für Gerichtsverfahren stoppen Stalking
  • Social Media: WhatsApp für Polizisten/-innen? Es gibt sichere Alternativen
    Prof. Dr. Peter Löbbecke, Professor für Kommunikationswissenschaften, Fachhochschule Polizei Sachsen-Anhalt
  • Charité: Die Gewaltschutzambulanz der Charité stellt sich vor
    Saskia S. Etzold, Gewaltschutzambulanz/ Rechtsmedizinische Untersuchungsstelle für Berlin, Dagmar Reinemann, Gewaltschutzkoordination, Michael Tsokos, Gewaltschutzambulanz/ Rechtsmedizinische Untersuchungsstelle für Berlin an der Charité – Universitätsmedizin Berlin
  • Statistische Grundsätze: Anwendung statistischer Grundsätze im Strafverfahren – Was heißt eigentlich „Repräsentativität“ in einem Fall von Massenbetrug?
    Katharina Schüller, Geschäftsführerin der Firma STAT-UP Statistical Consulting & Data Science GmbH Andreas Lickleder, Rechtsanwalt, Kanzlei Heindl & Lang, München

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