der kriminalist 5-2017

04.05.2017

Nationale Sicherheitsstrategie für Deutschland! +++ Enkeltrickbetrug: Die Bekämpfung internationaler Täternetzwerke des Enkeltricks ist möglich +++ Bekämpfung der Organisierten Kriminalität: eine Neujustierung +++ Silvesternacht 2015/16 in Köln: Vorgeschichte, Hintergründe, Ermittlungen und polizeiliche Handlungsempfehlungen und Prognosen (Teil 2) +++ Terrorismus in Deutschland: Salafismus und islamistischer Terrorismus als Bedrohung für die innere Sicherheit Deutschlands +++ Schießstättenverordnungen: Gefahren am Arbeitsplatz Polizei – Planung, Bau und Betrieb von Raumschießanlagen für die Polizei +++ Aktuelle Rechtsprechung zum Beamtenrecht
der kriminalist 5-2017

aus dem Inhalt:

  • Nationale Sicherheitsstrategie für Deutschland!
    EKHK André Schulz, M. A.,  BDK-Bundesvorsitzender 
  • Enkeltrickbetrug: Die Bekämpfung internationaler Täternetzwerke des Enkeltricks ist möglich
    Uwe Dörnhöfer, EKHK, KFD 3 – Leiter der Ermittlungsgruppe Enkeltrick, PP München
    Joachim Ludwig, KHK, KK 25, PP Köln 
  • Organisierte Kriminalität: Bekämpfung der Organisierten Kriminalität: eine Neujustierung
    Dr. Sabine Vogt, Direktorin beim Bundeskriminalamt, Leiterin der Abteilung Schwere und Organisierte Kriminalität
  • Silvesternacht 2015/16 in Köln: Vorgeschichte, Hintergründe, Ermittlungen und polizeiliche Handlungsempfehlungen und Prognosen (Teil 2)
    Holger Klein, Polizeirat 
  • Terrorismus in Deutschland: Salafismus und islamistischer Terrorismus als Bedrohung für die innere Sicherheit Deutschlands
    Dr. Stefan Goertz, Regierungsrat, Hochschule des Bundes, Fachbereich Bundespolizei Staats- und Gesellschaftswissenschaften
  • Schießstättenverordnungen: Gefahren am Arbeitsplatz Polizei – Planung, Bau und Betrieb von Raumschießanlagen für die Polizei
    F. Willi Königs, PHK a. D., ehem. Zentrale Polizeitechnische Dienste
    Michael Böhl, BDK-Landesvorsitzender in Berlin und stellv. BDK-Bundesvorsitzender
  • Rechtsprechung: Aktuelle Rechtsprechung zum  Beamtenrecht
    Dr. Stefan Ripke, Fachanwalt für Verwaltungsrecht, GÖHMANN Rechtsanwälte und Notare

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