Bekämpfung der Geldwäsche und der Terrorismusfinanzierung

Nach einer am 6.7.2021 veröffentlichten Studie von Transparency International Deutschland e.V. hat Deutschland als Reinvestitionsland weiterhin ein massives Problem mit Geldwäsche und begünstigt dadurch die rechtssichere Anlage illegal erworbener Mittel. Für die italienische Mafia zum Beispiel bietet die deutsche Wirtschaft viele Möglichkeiten, illegales Geld zu waschen. Ein Grund für das schlechte Abschneiden Deutschlands bei der Geldwäschebekämpfung liegt in den unklaren Zuständigkeiten, die auf Bundesregierung und Bundesländer verteilt sind.

Das aktuelle deutsche System der Geldwäsche-Bekämpfung in Form eines reinen Meldewesens des Finanz- und Nicht-Finanzsektors hat erhebliche Schwachstellen und birgt u.a. in Form der in der Zuständigkeit des Bundesfinanzministeriums eingerichteten und strukturierten Financial Intelligence Unit (FIU) erhebliches Risikopotenzial mangels entsprechender Zugriffsrechte auf Polizei- und Steuerdaten und fehlgeleiteter Kapazitäten. Die Kontrolle zahlreicher Meldeverpflichteter im Nicht-Finanzsektor wie Autohändler, Immobilienmakler, Notare, Juweliere und Kunsthändler ist in der Praxis nicht leistbar und endet in der Regel maximal mit einem Bußgeldverfahren. Jetzt soll die neue EU-Aufsichtsbehörde nur im Finanzsektor einschreiten können, nicht aber bei z.B. Juwelieren oder Kunsthändlern. Hier bleibt das Geldwäscherisiko weiterhin sehr groß. Bargeldbeträge von z.B. 1 Mio. EUR können in Schmuck, Autos, Firmenbeteiligungen, Darlehen, Immobilien etc. umgewandelt werden. Durch investierte inkriminierte Gelder werden Einfluss und Abhängigkeiten von kriminellen Tätergruppierungen gestärkt und weitere Straftaten gefördert. Es gibt theoretische Identifizierungs- und Meldepflichten, die im NICHT-Finanzsektor in der Regel durch Landesbehörden überwacht werden müssen. Bundes-, Landes- und Kommunalbehörden können entsprechendes Personal für wirksame und übergreifende Kontrollen lt. Bundesrechnungshof nicht entsprechend vorhalten. Im Jahr 2019 waren lt. Transparency International Deutschland e.V. hier nur 215,5 Vollzeitstellen für mehr als 300 unterschiedliche Aufsichtsbehörden vorgesehen. Das größte Problem bei der Geldwäschebekämpfung ist, dass sie sich weitestgehend auf die Bemühungen der Verpflichteten, hier vor allem im Nicht-Finanzsektor, verlässt, ohne diese ausreichend zu unterstützen, zu sensibilisieren und bei Verstößen ausreichend zu sanktionieren. Auch das Transparenzregister bietet entsprechendes Umgehungspotenzial, insbesondere bei mehr als 4 wirtschaftlich Berechtigten oder vorhandenen Auslands- und Treuhandverhältnissen.

2/3 der Länder der EU haben bereits Obergrenzen für Bargeldzahlungen eingeführt bis zu geringen Summen wie 500 EUR (Griechenland) oder Italien aktuell mit 3.000 EUR, ab 01.01.2022 herabgesetzt auf 1.000 EUR. Eine Einführung einer europäischen Bargeldobergrenze von 10.000 EUR ist auch mit Geltung für Deutschland und Österreich zeitgemäß, ressourcenschonend und mit separatem Blick auf Deutschland dringend notwendig. Der Betrag korrespondiert mit den aktuellen Meldepflichten. 99% der Bürger sind davon nicht betroffen. Bargeld ist ein Stück Datenschutz, das niemand abschaffen will. Doch sehr hohe Bargeldtransaktionen befördern Finanzkriminalität und sind daher in den meisten EU-Ländern bereits beschränkt. Gemeinsame Mindeststandards in allen EU-Ländern ergeben Sinn und schützen auch die Nachbarländer, verbessern Ermittlungsmöglichkeiten und beugen Finanzkriminalität vor. Dabei darf es keine Ausnahmen für Privatpersonen außerhalb des Insolvenz- und Zwangsvollstreckungsverfahrens geben.

Der BDK hatte im Jahr 2021 seine 10. Geldwäschetagung durchgeführt und mehrfach die Haltung der jeweiligen Bundesregierungen bei der zögerlichen Umsetzung von EU-Geldwäscherichtlinien massiv kritisiert.

Die Delegierten des BDT fassten folgenden Beschluss:

Der BDK unterstützt die von der EU-Kommission am 20.07.2021 vorgeschlagenen Maßnahmen zur EU-weit einheitlichen Bekämpfung der Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung wie folgt:

  • Einführung einer europäischen Aufsichtsbehörde zur Überwachung der Anwendung der EU-Vorschriften durch die Mitgliedsstaaten durch eine Anti-Geldwäsche-Behörde Alma (Anti-Money Laundering Authority),
  • Einführung einer EU-weiten Obergrenze von 10.000 EUR für Bargeldzahlungen und
  • Verbot anonymer digitaler Geldbörsen (Wallets).

Der BDK fordert und fördert die Umsetzung dieser vorgenannten Kernmaßnahmen sowohl auf nationaler als auch internationaler Ebene. Auf nationaler Ebene sollen die Maßnahmen mindestens in der Umsetzung einer Beschränkung der Nutzung von Bargeld ab einem Betrag von 10.000 EUR in nationales Recht bestehen, auch separat und EU-unabhängig. Dabei darf es keine Ausnahmen für Privatpersonen außerhalb von Insolvenz- und Zwangsvollstreckungsverfahren geben, damit die Geldwäschebekämpfung in der Praxis auch tatsächlich umgesetzt werden kann.