Berechnung von Rentenentgeltpunkten

Zeiten der Kindererziehung werden einem Elternteil zugeordnet - zumeist dem Elternteil, der das Kind überwiegend erzogen hat. Mütter oder Väter, deren Kinder vor 1992 geboren wurden, erhalten bislang nur zwei Rentenentgeltpunkte pro Kind gutgeschrieben.

Mütter oder Väter, deren Kinder nach dem 01.01.1992 geboren wurden, erhalten hingegen drei Rentenentgeltpunkte pro Kind. Diese Ungerechtigkeit muss aufgehoben werden, so dass alle Mütter oder Väter drei Rentenpunkte pro Kind erhalten. Für die gleiche Erziehungsleistung muss es auch die gleiche Anerkennung in der Rente geben.

Gerade diejenigen Eltern, deren Kinder vor 1992 geboren sind, haben den Grundstock dafür gelegt, dass unser Rentensystem mit zahlreichen Rentenzahlern überhaupt noch funktioniert.

Der BDK setzt sich dafür ein, dass Mütter oder Väter, deren Kinder vor 1992 geboren sind, die gleichen Rentenentgeltpunkte erhalten wie Mütter oder Väter, deren Kinder ab dem 01.01.1992 geboren sind.