Berufsbezeichnung von Tarifbeschäftigten - Kriminalangestellte
Die Tätigkeit eines Tarifbeschäftigten innerhalb der Polizei findet in dem neutralen Begriff des „Beschäftigten“ (laut Tarifvertrag) bei Weitem nicht die Anerkennung, die solche anspruchsvollen und qualitativ hochwertigen Tätigkeiten verdienen.
Die tatsächliche Aufgabenwahrnehmung sollte in der Dienstbezeichnung klar erkennbar sein. Zudem wäre dies eine Entsprechung zur Bezeichnung der Kriminal- bzw. Polizeibeamtin/des Kriminal- bzw. Polizeibeamten.
Der BDK setzt sich dafür ein, dass für alle Tarifbeschäftigten in der Polizei die Berufsbezeichnung Kriminalangestellte und/oder Polizeiangestellte eingeführt wird.