Einrichtung grenzüberschreitender operativer Dienststellen an allen deutschen Binnengrenzen
Der BDK-Bundesdelegiertentag sieht die Notwendigkeit, an allen deutschen Binnengrenzen gemeinsame Dienststellen und Ermittlungsgruppen mit den dort zuständigen deutschen und ausländischen Sicherheitsbehörden dauerhaft einzurichten. Durch gemeinsame Fahndung, Ermittlung und Auswertung soll gezielt gegen organisierte, grenzüberschreitende Kriminalitätsformen vorgegangen werden.
Am Beispiel der stets grenzüberschreitenden Kriminalitätsphänomene Rauschgiftschmuggel und Handel, der Geldautomatensprengungen oder auch der Schleusungskriminalität zeigen sich die enormen Schwachstellen einer isolierten Bearbeitung durch einzelne Dienststellen. Diesen Phänomenen ist gemein, dass die Täter i.d.R. im Ausland sitzen und ihre Straftaten in Deutschland und anderen Nachbarländern begehen. Ihnen kann nur mit gemeinsamen, interdisziplinär besetzten operativen Dienststellen begegnet werden.
Die bisherigen gemeinsamen Zentren erfüllen diese Aufgabe nicht, da ihnen das operative Element fehlt. Es gibt bereits an verschiedenen Orten Zusammenarbeitsformen, in denen gemeinsam gefahndet wird. Das reicht jedoch nicht aus. Ohne gemeinsame Ermittlungen und Auswertung bleibt dies Stückwerk.
Der BDK-Bundesdelegiertentag sieht die Notwendigkeit, an allen deutschen Binnengrenzen gemeinsame Dienststellen und Ermittlungsgruppen mit den dort zuständigen deutschen und ausländischen Sicherheitsbehörden dauerhaft einzurichten. Durch gemeinsame Fahndung, Ermittlung und Auswertung soll gezielt gegen organisierte grenzüberschreitende Kriminalitätsformen vorgegangen werden.