Erarbeitung und Umsetzung eines Musterpolizeigesetzes
Die Forderung nach der Erarbeitung und bestenfalls der Umsetzung eines Musterpolizeigesetzes im Bund und in den Ländern begleitet den BDK seit mehreren Jahrzehnten. Da die Polizei und damit auch die Polizeigesetze Ländersache sind, bleiben sie Spielball der politischen Interessen der jeweiligen Regierungen. Der Landesverband Baden-Württemberg hielt es aber für erforderlich, angesichts aktueller Entwicklungen das Thema nochmals aufzugreifen, da die bisherigen Initiativen für ein Musterpolizeigesetz im Sande verlaufen sind. So entwickelten sich die Polizeigesetze im Bund und in den Ländern teilweise sehr unterschiedlich.
Zuletzt hatte die IMK 2017 den AK Innere Sicherheit damit beauftragt, ein Musterpolizeigesetz zu erarbeiten; dieser beauftragte den UA RV und es erfolgte eine Einbindung der DHPol in Form einer Geschäftsstelle. Der BDK wird sich hier nochmals positionieren.
Der BDK setzt sich erneut für die Erarbeitung und Umsetzung eines Musterpolizeigesetzes ein. Im Falle einer zeitnahen Beschlussfassung durch die Innenministerkonferenz begleitet er den Prozess kritisch und konstruktiv.