Forderungen des BDK für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Bereich der Missbrauchsdarstellungen von Kindern

Ursprung des Antrages war eine Forderung nach einer bundeseinheitlichen Erschwerniszulage für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Bereich der Auswertung und Sachbearbeitung von Fällen mit Missbrauchsdarstellungen von Kindern, die der BDK NRW auch durch intensive Unterstützung des Innenministeriums und von Landespolitikerinnen und -politiker bereits umgesetzt hat.

Der Antrag wurde durch die Diskussion auf dem Bundesdelegiertentag erheblich erweitert und umfassender formuliert, weil dem BDK als Verband der Kriminalistinnen und Kriminalisten natürlich die Gesundheit der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter besonders am Herzen liegt.

  1. Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, welche im Bereich der Missbrauchsdarstellungen von Kindern und der Missbrauchskriminalität arbeiten und dabei in der Auswertung von inkriminiertem Bild-/Video-/Tonmaterial tätig sind, sollen in besonderer Weise geschützt werden. Der Bundesvorstand soll sich dafür einsetzen, dass bundesweit folgende Schutzmaßnahmen umgesetzt werden:
  • Eine enge und umfangreiche psychologische Betreuung (entsprechend der Empfehlungen von fachlich versierten Psychologen, z. B. Supervision)
  • Die Möglichkeit von vermehrtem Freizeitausgleich zur Erholung (z. B. Stundenreduzierung bei gleichem Gehalt oder erhöhter Anspruch auf Erholungsurlaub und rehabilitierende Kuren).
  1. Der Einsatz einer automatisierten Auswertungssoftware (ggf. KI-basiert) bei der Auswertung von Missbrauchsdarstellungen von Kindern muss zeitnah angestrebt und Standard werden.

  2. Ferner sollen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter eine bundeseinheitliche Erschwerniszulage von mindestens 300 Euro monatlich für die Zeit der Sachbearbeitung erhalten[1].

[1] In NRW bereits realisiert