Fortbildungen zu Kriminalfachangestellten

Nicht nur bei den Beamten sind spezielle Qualifikationen zur Bewältigung der Arbeit erforderlich. Dies ist auch auf den Tarifbereich übertragbar. Die Tarifbeschäftigten tragen einen nicht zu unterschätzenden Anteil an der von der Kriminalpolizei geleisteten hervorragenden Arbeit bei und sorgen für eine erhebliche Entlastung der Beamtinnen und Beamten in vielen Bereichen.

Polizeiarbeit ist belastend. Verbrechen, der Umgang mit Tatverdächtigen, Tod sowie physische oder psychische Folgeschäden für Opfer und Angehörige belasten auch unsere Tarifbeschäftigten. Daneben sind auch Arbeitszeiten nicht unmittelbar mit den Tätigkeiten anderer Tarifbeschäftigter vergleichbar. Vernehmungen und Unterstützungsleistungen z.B. bei Tatortaufnahmen, Spurensuche und –sicherung, Untersuchungen und Vernehmungen sind auch nachts und am Wochenende oder an Feiertagen erforderlich.

Die Berufsbezeichnung und damit verbundene Eingruppierung (mindestens EG 8), die durch eine notwendige Fortbildung zur/zum Kriminalfachangestellten erreicht werden soll, bringt eine gewisse Wertschätzung und Motivation mit sich und wäre eine Entsprechung zur Bezeichnung der Kriminalbeamtin / des Kriminalbeamten.

Die Landesverbände Baden-Württemberg und Bayern haben die Forderung nach einem Berufsbild Kriminalfachangestellte/r bereits in ihren Zukunftsoffensiven aufgenommen. Anlässlich der Wahl zur Hamburger Bürgerschaft im Jahr 2020 verlangte der Landesverband Hamburg von den zukünftigen Regierungsparteien, die BDK-Forderung nach einer Kriminalassistentin / einem Kriminalassistent - mindestens in der Entgeltgruppe 9 (TV-L) - in den Koalitionsvertrag aufzunehmen und schnellstmöglich umzusetzen.

Der Fachbereich Tarif wird sich in seinen nächsten Sitzungen mit der Erstellung einer Empfehlung für ein entsprechendes Fortbildungskonzept befassen.

Der BDK setzt sich dafür ein, dass Tarifbeschäftigte, die in der kriminalpolizeilichen Sachbearbeitung eingesetzt werden, mit einer polizeiinternen Fortbildung in ein neues Berufsbild, z. B. Kriminalassistent /-in oder Kriminalfachangestellte/r, übergeleitet werden und so im Sinne einer Personalentwicklungsmaßnahme eine höhere Eingruppierung erlangen können.