Mütterrente

Für Beamtinnen des Bundes wurde die Mütterrente bereits im Besoldungsstrukturenmodernisierungsgesetz (BesStMG, in Kraft getreten zum 1. Januar 2020) realisiert. Es erfolgte eine Anpassung der Anerkennung von Kindererziehungszeiten für vor 1992 geborene Kinder an das Rentenrecht. Somit gibt es keine Unterschiede mehr zwischen Rentnerinnen und Beamtinnen.

Diese Gerechtigkeitslücke besteht jedoch in den meisten Bundesländern noch immer, unter anderem in Baden-Württemberg. Die bisherigen Bestrebungen, vor Gericht eine Änderung zu erwirken, sind leider gescheitert, so dass es einer politischen Lösung bedarf. Zu der entsprechenden Frage in den Wahlprüfsteinen des BDK zur Landtagswahl in Baden-Württemberg (Frühjahr 2021) äußerte sich lediglich die CDU positiv. Im aktuellen Koalitionsvertrag zwischen Grünen und CDU findet sich zu diesem Thema jedoch nichts.

Der BDK und seine Untergliederungen setzen sich dafür ein, dass die so genannte „Mütterrente“ auch auf die Beamtinnen der Länder übertragen wird.