Polizeidiensttauglichkeit
In Baden-Württemberg und Bayern wurden spezialisierte Kolleginnen und Kollegen in den Polizeivollzugsdienst eingestellt und damit Personallücken im Bereich Cyberkriminalität geschlossen.
Das sind Stellen, die in diesem hoch spezialisierten Bereich auch in anderen Bundesländern aufgrund der hohen Hürden für die Polizeidiensttauglichkeit sowie ferner auch aufgrund des Fachkräftemangels und der Unattraktivität, als studierte*r Tarifbeschäftigte*r als IT-Kriminalist zu arbeiten, nicht besetzt werden können.
Der BDK setzt sich dafür ein, dass bundesweit die Anforderungen an die Diensttauglichkeit, gem. PDV 300, vor allem in Hinblick auf die Sehleistung für Bewerberinnen und Bewerber für Sonderlaufbahnen (z.B. Cybercrime), analog der Verfahrensweise in Baden-Württemberg, herabgesetzt werden.