Rente nach 45 Beitragsjahren

Die FK Tarif des BDK vertritt die Auffassung, dass 45 rentenpflichtige Berufsjahre für einen Anspruch auf eine abschlagsfreie Rente ausreichen. Seit 2012 wurde das Rentenalter vom Gesetzgeber stufenweise erhöht.

Die Sonderregelung für besonders langjährig Versicherte, die sogenannte „Rente mit 63“, wurde zur Belohnung von Arbeitnehmern eingeführt, die langjährig das Rentensystem finanziert haben. Allerdings besagt die derzeitige Regelung, dass nur derjenige, der vor 1953 geboren ist, die Rente mit 63 abschlagsfrei erhalten kann. Mit jedem Geburtsjahr darüber wird die Altersgrenze um jeweils zwei Monate stufenweise angehoben, bis sie für 1964 Geborene zu einer Rente mit 65 wird.

Ein vorzeitiger Renteneintritt erfolgt oft aus gesundheitlichen Gründen. Denn mit steigenden Lebensjahren vermindert sich die Leistungsfähigkeit. Dadurch kommt es in den meisten Fällen zu erhöhten krankheitsbedingten Ausfallzeiten. Die Arbeitsbelastung für die anderen Kolleginnen und Kollegen steigt demgemäß.

Allerdings kommt für viele Erwerbstätige trotz gesundheitlicher Einschränkungen ein vorzeitiger Renteneintritt wegen der Abschläge, die sie lebenslang hinnehmen müssen, nicht in Betracht. Durch diese Rentenkürzungen befürchten insbesondere Beschäftigte der unteren Entgeltgruppen das Abrutschen in finanzielle Not (Altersarmut).

Der BDK setzt sich dafür ein, dass Erwerbstätige nach 45 rentenpflichtigen Beitragsjahren abschlagsfrei altersunabhängig in Rente gehen können.