Versorgungslücke bei geschiedenen Polizistinnen und Polizisten
Bereits 2009 reklamierte der BDK die Versorgungslücke, die für geschiedene Mütter durch eine Gesetzesänderung auf Bundesebene entstanden war. Bei einer Scheidung wird der Versorgungsausgleich errechnet und ab dem Eintritt ins reguläre Rentenalter aus der Deutschen Rentenversicherung bezahlt. Bei Polizistinnen und Polizisten erfolgt die Pensionierung zu Recht aufgrund der besonderen Belastungen bereits zu einem früheren Zeitpunkt, sodass derzeit eine Versorgungslücke entsteht.
Besonders betroffen sind hiervon aktuell Kriminalbeamtinnen, die aufgrund der Kindererziehung für ihre eigenen Pensionsansprüche Ausfallzeiten hinnehmen müssen und - damit verbunden, zugunsten der Familienbildung damals auch auf eine eigene Karriereplanung verzichteten. Die ersten Frauen wurden bei der Kriminalpolizei eingestellt. Das Thema jedoch wird zunehmend auch die Schutzpolizei erreichen. Zudem sind all diejenigen betroffen, die qua Gesetz früher in den Ruhestand treten, also auch Feuerwehrleute und auf Bundesebene Soldatinnen und Soldaten.
2016 wurde durch den BDK BW der Petitionsausschuss zu diesem Thema angerufen, leider ohne Erfolg. Das Thema betrifft nicht viele (vor allem) Frauen, diese dafür umso härter. Der Fehlbetrag reicht von mehreren 100 Euro teilweise über 1.000 Euro und mehr pro Monat. Das führt dazu, dass die Frauen quasi „gezwungen“ sind, so lange wie nur irgend möglich ihre Dienstzeit zu verlängern.
Der BDK und seine Untergliederungen setzen sich dafür ein, dass die Versorgungslücke bei geschiedenen Polizistinnen und Polizisten durch gesetzliche Regelungen im Bund und den Ländern geschlossen wird.