Zusammenführung der Tarifgemeinschaft des öffentlichen Dienstes

Seit dem Ausschluss der Tarifgemeinschaft der Länder aus der Tarifgemeinschaft des öffentlichen Dienstes im Jahre 2005 finden jährlich Tarifverhandlungen für die unterschiedlichen Bereiche (Bund, Länder, Kommunen) statt. Infolge dieser Situation ist ein Ungleichgewicht hinsichtlich der Bezahlung und anderer tariflicher Regelungen entstanden, bei der größtenteils die Tarifbeschäftigten und letztlich auch die Beamten der Länder schlechter gestellt sind.

Darüber hinaus ist bei Arbeitskampfmaßnahmen, im Rahmen der Tarifrunden der Länder, eine weitaus geringere Schlagkraft zu verzeichnen, was sich unter anderem im jeweiligen Tarifergebnis widerspiegelt.

Der BDK setzt sich dafür ein, dass sich die Tarifvertragsparteien des öffentlichen Dienstes der Länder, des Bundes und der Kommunen wieder zusammenschließen und gemeinsam Tarifverhandlungen führen.