Telefonische Rechtsberatung

Viele arbeitsrechtliche Fragestellungen und Probleme lassen sich durch eine anwaltliche Erstberatung bereits lösen oder besser einordnen.

Neben dem klassischen Rechtsschutzverfahren haben BDK Mitglieder über dieses Formular die Möglichkeit, schnell und ohne weitere Antragsstellung eine kostenlose telefonische Rechtsberatung, ein telefonisches Mediationsverfahren oder eine außergerichtliche Interessensvertretung bei einer für den BDK eingerichtete Anwaltshotline in Anspruch zu nehmen.

  • Telefonische Rechtsberatung
    Die telefonische Erstberatung durch eine hierauf spezialisierte Anwaltskanzlei ermöglicht eine erste rechtliche Beratung und Einordnung des Sachverhaltes. Bei Bedarf leitet sie direkt in ein telefonisches Mediationsverfahren oder eine außergerichtliche Interessensvertretung über. Selbstvertsändlich besteht für BDK Mitglieder jederzeit die Möglichkeit, einen regulären Antrag auf Rechtsschutz zu stellen.
  • Telefonisches Mediationsverfahren
    Die meisten Gerichtsverfahren enden mit einem Vergleich. Eine telefonische Mediation führt auch zu diesem Ergebnis, spart aber viel Zeit. Was noch hinzukommt: Konflikte haben ihren Ursprung oft nicht in einem rechtlichen Problem, sondern auf einer anderen Ebene. Genau diese Ursachen kann ein erfahrener Mediator finden. Dadurch bekommt der ursprüngliche Konflikt den richtigen Kontext: So kann ein echter Interessenausgleich stattfinden – anstatt nur einseitig Rechtsansprüche durchzusetzen. So kümmert sich zum Beispiel ein auf Arbeitsrecht spezialisierter Mediator um ihr Problem und setzt sich bei arbeitsrechtlichen Konflikten mit Ihrem Arbeitgeber telefonisch in Verbindung, um eine für beide Seiten tragbare Lösung zu finden.

  • Außergerichtliche Interessensvertretung
    Eine außergerichtliche Interessenvertretung umfasst alle Handlungen, die dazu dienen, die Interessen der BDK Mitglieder außerhalb von Gerichtsverfahren zu wahren. Zum Beispiel indem der Anwalt mit einem Schreiben an die Gegenseite tätig wird. So ist gewährleistet, dass dem Mitglied auch bei Scheitern des telefonischen Mediationsversuchs über den eingebundenen Rechtsdienstleister mit einer Anspruchsverfolgung/-abwehr geholfen werden kann.

Konnte das Anliegen in diesem Rahmen nicht geklärt werden oder besteht ein darüber hinaus gehender Handlungs- oder Beratungsbedarf? Zu jeder Zeit können unsere Mitglieder einen regulärer Antrag auf Rechtsschutz stellen. Nach erfolgter Deckungszusage besteht für das Mitglied wie gehabt freie Anwaltswahl.