Baden-Württemberg

Neue Aufgaben = neues Personal

Der BDK BW setzt sich dafür ein, dass neue Aufgabenzuweisungen an die Polizei sofort begleitend mit Personal unterlegt werden.

Im Rahmen von Anhörungsverfahren ist bspw. häufig zu lesen, dass keine Kosten anfallen oder zumindest kein Personalbedarf entsteht. Das ist in vielen Fällen schlicht und ergreifend falsch – oder zeugt von Ignoranz.

Neue Aufgaben aus dem Polizeigesetz, Dokumentations- und Benachrichtigungspflichten, Meldewesen gegenüber Zentralstellen, Ausbildung und Umgang mit neuer Technik – sowie unstrittig die Einführung komplett neuer Aufgaben bzw. deren Fokussierung oder verstärkte Bekämpfung (aktuelles Beispiel: Bekämpfung der Hasskriminalität) bedürfen begleitend zusätzliches Personal.

Gerade auch mit Blick auf die Polizeidichte sind die Reserven in der baden-württembergischen Polizei in den letzten Jahren aufgebraucht worden, um neue Aufgaben ohne Zuwachs zu kompensieren. Arbeitsverdichtung hat seine natürlichen Grenzen und ist mit Blick auf die Fürsorgepflicht inzwischen an seine Grenzen gelangt. Alternativ stünde die Möglichkeit zur Verfügung, seriös über das System „one in – one out“ zu sprechen, wie sie auch der Koalitionsvertrag der Landesregierung beschreibt, das jedenfalls war die letzten Jahre in der Polizei nicht der Fall und ist auch nicht zu erwarten.