Dynamisierung der Beihilfeeinkommensgrenze
Der BDK BW setzt sich für eine Dynamisierung der Beihilfeeinkommensgrenze ein.
Der Landtag von Baden-Württemberg beschloss am 14. Oktober 2020 das Gesetz zur Änderung des Landesbesoldungsgesetzes Baden-Württemberg und anderer Rechtsvorschriften. Damit verbunden waren auch Änderungen für die sogenannte Einkünftegrenze im Beihilferecht. In Reaktion auf das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 28. März 2019 (5 C 4.18) wurde die Einkünftegrenze für Ehegattinnen und Ehegatten, Lebenspartnerinnen und Lebenspartner neu gefasst und im Landesbeamtengesetz normiert. Sie wurde rückwirkend zum 1. Januar 2013 auf 18.000 Euro und ab dem 1. Januar 2021 auf 20.000 Euro angehoben. Aufgrund der Rentenerhöhungen wird die starr festgelegte Grenze von 20.000 Euro jedoch zunehmend überschritten, ohne dass sich die Lebensumstände entsprechend geändert hätten, da sich die Rentenerhöhungen jeweils nach den Tarifabschlüssen richten. Diese berücksichtigen in unterschiedlicher Weise die Preiserhöhungen und/oder die Produktivität. Damit das Niveau der 20.000 Euro als Grundlage für die Einkommensgrenze der Beihilfe für den Beihilfeempfänger auch in Zukunft gleich bleibt und damit zukünftigen Klagen entgegengewirkt wird, wird beantragt, die starre Grenze dynamisch zu gestalten.