Baden-Württemberg

Einführung Berufsbezeichnung "Kriminalangestellte" für Tarifbeschäftigte

Der BDK BW setzt sich dafür ein, dass für alle Tarifbeschäftigten in der Polizei die Berufsbezeichnung Kriminalangestellte und/oder Polizeiangestellte eingeführt wird.

Die Tätigkeit eines Beschäftigten innerhalb der Polizei findet in dem neutralen Begriff des „Beschäftigten“ (laut Tarifvertrag) bei Weitem nicht die Anerkennung, welche die anspruchsvolle und qualitativ hochwertige Tätigkeit verdient.
Die tatsächliche Aufgabenwahrnehmung sollte in der Dienstbezeichnung klar erkennbar sein. Zudem wäre dies eine Entsprechung zur Bezeichnung der Kriminal- bzw. Polizeibeamtin/des Kriminal- bzw. Polizeibeamten.

In anderen Bundesländern ist dies bereits erfolgt, als Beispiel sei hier Bayern genannt.