Baden-Württemberg

Fortbildung für die Kriminalpolizei

Der BDK BW setzt sich dafür ein, dass Beschäftigte in der Kriminalpolizei – unabhängig von einer Verbeamtung – jährlich die Möglichkeit zur dienstlichen Fortbildung erhalten. Hierfür sind sowohl die finanziellen, als auch die personellen Ressourcen zur Verfügung zu stellen und in den Dienstbetrieb einzuplanen.

Für Beamtinnen und Beamte besteht die gesetzliche Verpflichtung Fortbildungen zu ermöglichen (vgl. § 50 LBG BW). In unserer heutigen dynamischen Zeit kann doch nichts anderes für unsere Tarifbeschäftigten gelten (vgl. dazu auch § 5 TV-L).

Die grün-schwarze Landesregierung hat der „Fortbildung in der Verwaltung“ als berufsbegleitende Qualifikation einen eigenen Absatz im Koalitionsvertrag gewidmet. Beispielhaft werden BWL, Projektmanagement und -steuerung als Themen genannt. Genauso wichtig ist die fachliche Qualifikation.

Je spezieller die Tätigkeiten - und in der Kriminalpolizei haben wir viele davon -, desto teurer können Lehrgänge sein. Vierstellige Seminarkosten für ein Tagesseminar (ohne Reisekosten) sind da keine Seltenheit. Der Dienstherr muss hierfür die finanziellen Mittel bereitstellen. Die Organisationseinheiten müssen zudem personell so aufgestellt werden, dass der Lehrgang auch besucht werden kann.
Wir müssen uns zudem endlich davon verabschieden, dass die Polizei alle Themen innerpolizeilich schulen kann.