Baden-Württemberg

Stellenhebungen A12 und A13

Der BDK BW wirkt auf eine Erhöhung der einzelbewerteten Dienstposten in A12 und A13 bei der Kriminalpolizei hin.

Die Kriminalpolizei hat die zweigeteilte Laufbahn bereits realisiert. Inzwischen rekrutieren wir unseren Nachwuchs mit wenigen Ausnahmen aus Beamtinnen und Beamten mit Diplom- oder Bachelorabschluss. Sie sind damit qualifiziert für ein Amt im gehobenen Dienst bis nach A13. Diese veränderte Realität der zweigeteilten Laufbahn wird bisher nicht im Stellenplan abgebildet.

Bei den Hochschulabsolventinnen und - absolventen wird es in absehbarer Zeit zu einem „Beförderungsstau“ kommen.
Da politisch entschieden wurde, die Dienstpostenbewertung anhand der vorhandenen Haushaltsstellen umzusetzen und diese zu verteilen, ist jetzt ein Nachbesserungskonzept erforderlich.
Das bedeutet konkret eine Anhebung der einzelbewerteten Dienstposten in A12 und A13 im gehobenen Dienst der Kriminalpolizei.