Kostenlose Nutzung des ÖPNV für alle Beschäftigten
Der BDK BW setzt sich dafür ein, dass die kostenlose Nutzung des ÖPNV für ALLE Beschäftigten der Polizei in Baden-Württemberg eingeführt wird.
Die langjährige Forderung des BDK BW, der kostenlosen Nutzung des ÖPNV für die Kriminalpolizei wurde am 01.07.2022 erfüllt - Link zur Pressemeldung.
Die Mitglieder des BDK BW wurden hierüber in einer Mail am 30.06.2022 informiert.
Die Regelung sieht vor, dass Beamtinnen und Beamte den Personennahverkehr unter bestimmten Voraussetzungen kostenlos nutzen dürfen. Dies stellt eine erhebliche finanzielle Ungleichbehandlung gegenüber den weiteren Beschäftigten der Polizei Baden-Würtemberg da.
In Hessen gibt es bereits ein kostenloses LandesTicket für ALLE Beschäftigten des Landes. Den Worten des hessischen Innenministers Peter Beuth ist zur Begründung nichts hinzuzufügen:
„Das Ticket ist bundesweit einmalig und ein sichtbarer Beleg dafür, dass das Land die richtigen Weichen für den Wettbewerb um die besten Köpfe gestellt hat. Hessen ist ein moderner, zuverlässiger und familienfreundlicher Arbeitgeber. Das LandesTicket macht den Job beim Land jetzt noch attraktiver und das im Einklang mit der Umwelt. Die Landesregierung hat diese Entscheidung bewusst zum Wohle der Frauen und Männer getroffen, die tagtäglich für Hessen mit Leidenschaft und Engagement unterwegs sind. Bis Ende 2021 steht das LandesTicket den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Landes zur Verfügung “.
Hier eine Beschreibung des Landesticket in Hessen:
„Auch 2020 und 2021 gilt für die Beschäftigten des Landes Hessen freie Fahrt im öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) – nicht nur für den Arbeitsweg. Das Land Hessen hat sich mit den Tarifpartnern in den im Frühjahr stattgefundenen Tarifverhandlungen darauf verständigt das Landesticket bis zum 31.12.2021 fortzuführen. Das Land Hessen hat sich des Weiteren dafür eingesetzt, dass durch eine Änderung der steuerrechtlichen Rahmenbedingungen eine inderung
der Entfernungspauschale beim einzelnen Bediensteten nicht erfolgt und insofern sich keine Änderungen zum jetzigen Verfahren ergeben. Der Gesetzgeber hat das Einkommensteuergesetz 2020 in der Form geändert, dass dem Arbeitgeber die Möglichkeit gegeben wird ein Jobticket pauschal zu versteuern.
Hiervon wird das Land Hessen Gebrauch machen. Eine Anrechnung auf die Entfernungspauschale beim Einzelnen erfolgt insofern nicht. Die Bediensteten des Landes können das LandesTicket wie in den vergangenen Jahren unabhängig von wirtschaftlichen Erwägungen nutzen.“