Einführung Dienstausweis Nichtvollzug
Der BDK BW setzt sich dafür ein, dass es bei der Ausstellung von Dienstausweisen für Angehörige der Polizei zukünftig keine Unterschiede mehr zwischen Vollzug und Nichtvollzug gibt.
Bei der Ausstellung von Dienstausweisen wird zwischen der Zugehörigkeit zum Vollzug und Nichtvollzug unterschieden. Grundsätzlich ist der Dienstausweis im Scheckkartenformat für den Vollzug vorgesehen.
Nur in Ausnahmefällen gibt es auch für „Angehörige der Polizei“ im Nichtvollzug einen Dienstausweis. Diese nicht nachvollziehbare und unnötig demotivierende Differenzierung innerhalb der Polizei soll beendet werden.