Einführung Fachangestellte für Kriminalpolizei
Der BDK BW setzt sich dafür ein, dass Tarifbeschäftigte, mit einer entsprechenden polizeiinternen Fortbildung, die Berufbezeichnung "Kriminalfachangestellte/Kriminalfachangestellter" zu erhalten.
Zudem sollen bereits vorhandene (externe) Ausbildungen zu Fachangestellten (z.B. aus Justiz, Rechtsanwaltsfachangestellte, Fachangestellte für Bürokommunikation u.a.) durch eine Höhergruppierung nach einer sechsmonatiger Probezeit anerkannt werden.
Nicht nur im Beamtenbereich sind entsprechende Qualifikationen zur Bewältigung der Arbeit erforderlich. Dies ist auch auf den Tarifbereich übertragbar.
Die Tarifbeschäftigten leisten einen wesentlichen Anteil an der hervorragenden Arbeit der Kriminalpolizei. Sie sorgen für eine erhebliche Entlastung der Beamtinnen und Beamten in vielen Bereichen.
Völlig außer Acht bleibt derzeit noch die Aufgabe als solche, denn Polizeiarbeit ist nicht alltäglich oder „normal“. Sie ist belastend, häufig stehen menschliche Schicksale im Hintergrund: Verbrechen, Tod sowie physische oder psychische Folgeschäden für Opfer und Angehörige.
Diese Belastung trifft auch unsere Tarifbeschäftigten. Daneben sind auch Arbeitszeiten nicht unmittelbar mit den Tätigkeiten von Tarifbeschäftigten in anderen Bereichen der öffentlichen Verwaltung vergleichbar. Vernehmungen und Unterstützungsleistungen sind auch nachts und am Wochenende oder an Feiertagen erforderlich.
Die Dienstbezeichnung und damit verbundene Eingruppierung (EG 8), die durch eine notwendige Fortbildung zur/zum „Kriminalfachangestellte/Kriminalfachangestellter“ erreicht werden soll, bringt eine gewisse Wertschätzung und Motivation mit sich und wäre eine Entsprechung zur Bezeichnung der Kriminalbeamtin/des Kriminalbeamten. Der BDK BW hat die Forderung nach einem Berufsbild Kriminalfachangestellte:r bereits in seiner Zukunftsoffensive mit aufgenommen und wird sich weiter dafür einsetzten.