Baden-Württemberg

Deutliche Erhöhung der LoD-Vergütung

Der BDK BW setzt sich – wie in der Vergangenheit – weiter dafür ein, dass die Vergütung für die Bezahlung von lageorientiertem Dienst (LoD) deutlich angehoben wird.

Die Vergütung der LoD-Stunden ist nach wie vor beschämend gering und spiegelt nicht im Geringsten die erbrachten Leistungen unter erschwerten Bedingungen während des Dienstes zu LoD-Zeiten wieder. Die Stundensätze sind weder zeitgemäß, noch amtsangemessen und spiegeln eine Wertschätzung des Dienstherrn nicht im Entferntesten wieder. Insbesondere die Arbeiten zur Nachtzeit belastet die Gesundheit deutlich mehr als zu Tagesdienstzeiten. Dieser Umstand ist inzwischen ausreichend wissenschaftlich belegt. Darauf hat der BDK BW unter anderem 2019 auch schriftlich beim Ministerium für Inneres, Digitalisierung und Migration in Baden-Württemberg (IM BW) hingewiesen. Im Antwortschreiben des Staatssekretärs im IM, MdL Wilfried Klenk, vom 28.08.2019 teilt Letzterer die Absicht des Herrn Ministers Strobl mit, im Sinne der Anerkennung der vorbildlichen Arbeit der Polizei das Thema LoD-Erhöhung im Zuge der Haushaltsaufstellung 2020/2021 aufzugreifen. Eine angemessene Erhöhung der LoD-Vergütung ist jedoch bislang nicht erfolgt.


LoD Zulagen gemäß § 6 der Erschwerniszulagenverordnung Baden-Württemberg:
Nachtdienst (grundsätzlich zwischen 20.00 Uhr und 06.00 Uhr): 1,28 Euro je Stunde
Nachtdienst in den donnerstags, freitags und samstags und vor gesetzlichen Feiertagen beginnenden Nächten: 2,91 Euro je Stunde
Samstagnachmittag: 0,77 Euro je Stunde
Sonn- und Feiertagsdienst: 3,71 Euro je Stunde