Der Landesverband Niedersachsen
Eine Welle schwappt ins Land
Nur wenige Wochen nach Gründung des BDK wurde am 28.11.68 der Landesverband Niedersachsen nach Nordrhein-Westfalen und Berlin ins Leben gerufen. Zum ersten Landesvorsitzenden wurde Friedrich Kix gewählt. Ihm folgten nach:
Heinrich Toeberg, ab 1971
Peter Berndt, ab 1988
Rainer Bruckert, ab 1992
Christian Kröplin, ab 1997
Ulf Küch, ab 2009
Matthias Karsch, ab 2017
Christian Mehner, ab 2021
Gesa Eisengarten, ab 2022
Jörn Memenga, ab 2024 (komm.)
Die ersten BDK-Bezirksverbände richteten sich an der Organisation der damaligen Verwaltungs- und Regierungsbezirke in Niedersachsen aus. Bereits die 2. Vorstandssitzung des Landesverbandes Niedersachsen am 22.04.69 listete 7 Bezirksverbände auf: Aurich, Braunschweig, Hannover, Hildesheim, Oldenburg, Osnabrück und das Landeskriminalpolizeiamt (später: Landeskriminalamt). Aus technischen und organisatorischen Gründen war das Landeskriminalpolizeiamt am 08.03.69 aus dem Bezirksverband Landeskriminalpolizeistelle Hannover herausgelöst worden.
Durch spätere Gebiets- und Verwaltungsreformen kamen folgende Bezirksverbände hinzu, so dass sich die Gesamtzahl zeitweise bis auf 17 erhöhte: Delmenhorst, Elbe-Weser (Stade), Emsland, Grafschaft Bentheim, Hameln, Hannover-Land, Nienburg, Ostfriesland, Verden, Wilhelmshaven-Friesland.
Der erfolgreiche Start des Landesverbandes Niedersachsen konnte bereits auf der ersten Landesmitgliederversammlung am 12.09.69 festgestellt werden: „... fast die Hälfte der Kriminalbeamten des Landes Niedersachsen dem BDK angehören und im März 1969 bei den Personalratswahlen etwa 70 bis 80 % der Kriminalbeamten Niedersachsens Kandidaten des BDK gewählt hatten,...“
In der darauffolgenden ersten Sitzung des Geschäftsführenden Landesvorstandes am 21.10.69 ging es direkt an die Arbeit: Mit einem Antrag an den Bundesdelegiertentag zur Einführung der zweigeteilten Laufbahn...
Das ursprüngliche Leitmotiv „zweigeteilte Laufbahn“ war aber nicht die einzige Baustelle des BDK Niedersachsen. In einer Sondersitzung des Geschäftsführenden Landesvorstandes vom 16.06.81 erging der Auftrag: „Erstellung eines Schwarzbuches der Kriminalpolizei Niedersachsen“ 
Im Vorwort beschreiben die Autoren das Ziel des Schwarzbuches - heute unverändert gültig und notwendiger denn je:
„Mit diesem Beschluß beabsichtigen die Vorstandsmitglieder, die Vielzahl bestehender Unzulänglichkeiten in den unterschiedlichsten Bereichen aufzuzeigen, um
- der Öffentlichkeit ein realistisches Bild der Verhältnisse vorzustellen,
- den verantwortlichen Politikern in Regierung, Parlament und Parteien die Perspektive der Kriminalbeamten vorzustellen,
- den verantwortlichen Politikern in Regierung, Parlament und Parteien die Perspektive der Kriminalbeamten zu vermitteln,
- allgemein eine Korrektur jener Betrachtungsweise zu ermöglichen, die üblicherweise in gegenseitigem Schulterklopfen (habituell) und der Versicherung, alles im Griff zu haben (verbal) die große Bagatellisierung dringlichster Probleme betreibt und so wirkliche Abhilfe verhindert
- letztlich frei von hierarchischen Filterungen und ideologischen Verzerrungen die Situation so zu beschreiben wie sie ist.“
Schweren Zeiten ging die Kriminalpolizei Niedersachsen mit der Polizeireform 1994 entgegen. Im Rahmen der Neuorganisation des Polizeilichen Einzeldienstes erfolgte die Integration der Kriminalpolizei - bei gleichzeitiger Dezentralisierung - in die Schutzpolizei.
Vorgeschichte, Umsetzung und ein Resümee nach drei Jahren fasste der BDK LV Niedersachsen in einem Memorandum im September 1997 zusammen.

Es wurde ein ernüchterndes Fazit gezogen: „Die Hauptziele waren, dem Bürger ein Mehr an Sicherheit und den in der Polizei Beschäftigten ein Mehr an Arbeits- und Berufszufriedenheit zu bringen. Grundlage der Zielvorstellungen der Reformkommission bildeten die Abschnitte 14 bis 23 der Koalitionsvereinbarungen zur Polizei zwischen SPD und den GRÜNEN aus dem Jahr 1990. Diese Grundüberlegungen zur Rolle der Polizei in der Gesellschaft, zur Aufgabenerledigung, zur Organisation, zum Personal, zur Aus- und Fortbildung, zu den Arbeitsbedingungen, zur materiellen Ausstattung sowie zu den Rechtsgrundlagen sollten als politische Leitlinien umgesetzt werden und schließlich zu einer bürgernahen, effektiveren Polizei führen, die zugleich bei den Beschäftigten eine hohe Akzeptanz finden sollte. Ohne den Bewertungen vorzugreifen, steht fest, daß entgegen den Beschönigungen der Landesregierung die Mehrzahl der Reformvorhaben nicht die vorgestellten Ziele und Wirkungen erreichen. Die Landespolizei hat zwar gravierende Veränderungen erfahren und erfährt sie noch, aber insbesondere Verbesserungen ihrer Effektivität und Leistungsfähigkeit sind nicht eingetreten.“
Und weiter: „Die Organisation in der Fläche ist der Polizei in einer,,Nacht- und Nebelaktion" aufoktroyiert worden. Sie entspricht weder dem Vorschlag der vom Innenminister eingesetzten Reformkommission noch dem der Gutachter (vgl. Abschlußbericht der Fa. Kienbaum Januar 1993). Insbesondere ist die Kriminalitätsbekämpfung als Hauptaufgabe der Polizei am Ende dieses Jahrhunderts falsch strukturiert. Die Verbesserung der Kriminalitätsbekämpfung ist von dem Leitgedanken der Integration überlagert worden, wobei (bewußt) übersehen worden ist, daß die Herausentwicklung der Kriminalpolizei aus einer allgemeinen Polizeiorganisation aufgabenbedingt war. Die jetzige Organisation zersplitterte die kriminalpolizeilichen Ermittlungskräfte, zerschneidet und behindert Informationsflüsse.“
Während in vielen anderen Bundesländern bereits entsprechende Konsequenzen gezogen wurden, tut sich Niedersachsen immer noch sehr schwer mit der damals schon im Memorandum präzise formulierten Feststellung: „Die effektivitätssteigernde Wirkung motivationsstiftender, präzise geschnittener Berufsbilder hat in der Betriebswirtschaft unter dem Begriff ,,corporate identity" seit langem Anerkennung gefunden und muß daher auch in der Polizei im Interesse einer effektiven Sicherheitspolitik gezielt gefördert werden. Die Unternehmensberatung Kienbaum hatte in ihrer Untersuchung ein unter diesem Aspekt gut gewachsenes Berufsbild bei der Kriminalpolizei ausgemacht. Der BDK fordert eine Abkehr von der durch den ehemaligen Vorsitzenden der Reformkommission klar formulierte Absicht, dieses motivationsstiftende Berufsbild der Kriminalpolizei zugunsten eines nur diffus gezeichneten ,,gesamtpolizeilichen Berufsbildes" zu eliminieren. Statt dessen bedarf es für alle Sparten der Polizei ihren speziellen Strukturen entsprechende, spezifische Berufsbilder.“
Der BDK Niedersachsen verfolgt beharrlich dieses Ziel, weist auf bestehende Defizite hin und wiederholt die Forderungen immer wieder. Immer wieder zeigen sich Ansatzpunkte für konstruktive Kritik, immer wieder werden Mitwirkungsmöglichkeiten ergriffen. Aktuell steht das Projekt „Strategische Organisationsanpassung“ an - ein Schwerpunkt ist Kriminalitätsbekämpfung. Der BDK Niedersachsen wird sich auch hier einbringen und fachlich fundierte Vorschläge unterbreiten. Besonderes Augenmerk wird auf die anstehende Pensionierungswelle der geburtenstarken Jahrgänge zu richten sein - wie diese entschwindende Fachkompetenz ersetzen?
Auch hier hilft der Blick in das Memorandum aus 1997: „Das praktizierte Fortbildungskonzept nach dem Motto ,,Erfahrene Sachbearbeiterinnen und Sachbearbeiter geben ihr Wissen an Unerfahrene weiter“ (oder Neudeutsch ,,Learning by doing") muß schon aufgrund der Arbeitsbelastung in der Kriminalitätssachbearbeitung scheitern. Es ist darüber hinaus kein Bildungskonzept und geht an den Erfordernissen einer qualitativ hochwertigen Arbeit in der Kriminalitätsbekämpfung vorbei. Das in der Polizei praktizierte Modell funktioniert nach dem Prinzip ,,Versuch und Irrtum", was sowohl im Hinblick auf die schon beschriebene kritische Kriminalitätslage als auch im Interesse der diesem Prozeß ausgesetzten Kolleginnen und Kollegen nicht akzeptabel ist.“
Diese Kritik trifft über weite Bereiche auch heute unverändert zu - unter erheblich verschärften Rahmenbedingungen sowohl qualitativer als auch quantitativer Art. Und so fordert der BDK Niedersachsen unverändert weiterhin Spezialisierung und Qualifizierung für Kriminalitätsbekämpfung bereits im Studium mit anschließender Direktverwendung im Bereich kriminalpolizeilicher Tätigkeiten.