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Der Bund Deutscher Kriminalbeamter begrüßt den Gesetzentwurf zur Weiterführung der Videoüberwachung an so genannten Kriminalitätsbrennpunkten (§ 15 a PolG/NRW) ausdrücklich. Der dem Gesetzentwurf beigefügte Evaluierungsbericht "Videoüberwachung" und die darin enthaltenen Erfahrungsberichte der Kreispolizeibehörden Düsseldorf, Bielefeld, Mönchengladbach und Coesfeld zeigt, dass sich Videoüberwachungen an besonders kriminogenen Orten mehr als bewährt haben.