Aktuelles
"Immer mehr Gerichte unterschiedlicher Instanzen bezeichnen die derzeitige Besoldung und Versorgung der Beamtinnen und Beamten unter dem Gesichtspunkt des Alimentationsprinzips als nicht mehr verfassungskonform.
Der Bund Deutscher Kriminalbeamter begrüßt den Gesetzentwurf zur Weiterführung der Videoüberwachung an so genannten Kriminalitätsbrennpunkten (§ 15 a PolG/NRW) ausdrücklich. Der dem Gesetzentwurf beigefügte Evaluierungsbericht "Videoüberwachung" und die darin enthaltenen Erfahrungsberichte der Kreispolizeibehörden Düsseldorf, Bielefeld, Mönchengladbach und Coesfeld zeigt, dass sich Videoüberwachungen an besonders kriminogenen Orten mehr als bewährt haben.