Nordrhein-Westfalen

Forderungen BDK Tarif

Spezielle Tätigkeitsmerkmale

Der bisherige Abschnitt 11, Teil II der Entgeltordnung (EGO) zum TV-L erfuhr eine komplette Neuausrichtung seiner Eingruppierungsmerkmale.

Heraushebungsmerkmale aus der jeweiligen Entgeltgruppe (EG) in die nächsthöhere EG werden durch sogenannte „unbestimmte Rechtsbegriffe“ definiert. Die Tätigkeitsmerkmale wurden so von bisher 41 auf 15 reduziert.

Für Beschäftigte ohne IT-spezifischen Berufs- oder Hochschulabschluss, die sich ihre Kenntnisse autodidaktisch angeeignet haben, wird die Eingruppierung erleichtert.

Verantwortung der Vorgesetzten

Dem direkten Vorgesetzten kommt für die berufliche Entwicklung der Tarifangestellten eine besondere Bedeutung zu. Dies zeigt sich insbesondere an deren Fertigkeit, eine gute und genaue Tätigkeitsbeschreibung zu formulieren und so wesentlichen Einfluss auf die Eingruppierung nehmen zu können. In dieser Funktion befinden sich in der Regel Beamtinnen und Beamte, die in ihrer Ausbildung nur über wenig bis keine Kenntnisse im Tarifbereich vermittelt bekamen. Vielmehr ist es eher vom Zufall und vom persönlichen Engagement der Vorgesetzten abhängig, wie vertraut diese mit dem Thema sind.

Schon längst, aber insbesondere auf Grund des stark anwachsenden Tarifbereichs, ist hier dringend Abhilfe durch entsprechende Beschulungen erforderlich. Es muss ein einheitlicher Ausbildungs- und Wissensstandard bei den Vorgesetzen geschaffen werden!

In dieser Verantwortung steht die Behörde gegenüber den Kolleginnen und Kollegen des Tarifbereichs, aber auch gegenüber den Vorgesetzten.

Forderungen des BDK zur Verbesserung der Bedingungen im Tarifbereich

Die Kriminalpolizei steht bei der Bewältigung ihrer immer weiter ansteigenden Anforderungen vor Problemen, zu deren Lösung zwingend immer mehr Tarifbeschäftigte aus unterschiedlichen Berufsfeldern zur Unterstützung erforderlich sind. Es gilt diese Expertinnen und Experten zielgerichtet nach ihren Qualifikationen einzusetzen, damit Synergie- und Entlastungseffekte freigesetzt werden.

Das Land NRW steht dabei als Arbeitgeber in Konkurrenz zur Privatwirtschaft, aber auch zu anderen Bereichen des öffentlichen Dienstes im Bund, den anderen Ländern und den Kommunen. Das Land NRW muss sich dieser Konkurrenz stellen.

Wir wollen qualifizierte und engagierte Bewerberinnen und Bewerber für die Kriminalpolizei gewinnen. Diese und insbesondere die bereits bei uns beschäftigten Kolleginnen und Kollegen, möchten wir zudem dauerhaft an uns binden.

Hierzu muss das Land NRW als Arbeitgeber jedoch deutlich an Attraktivität gewinnen.

Völlig unverständlich ist es, dass Tarifbeschäftigte auf Bundes- und kommunaler Ebene derzeit schon monetär bessergestellt sind, während NRW noch im Dornröschenschlaf verweilt.

Für die folgenden Erfordernisse zur gerechten Stärkung des Tarifbereichs in NRW setzt sich der BDK NRW ein:

  • Der BDK fordert ausdrücklich eine stufengleiche Höhergruppierung, also kein Verlust von bis zu neun Jahren durch erneutes Durchlaufen von Erfahrungsstufen oder sogar Rückstufungen.
  • Wiedereinführung der Möglichkeit der Verbeamtung für Tarifbeschäftigte. Befindet sich der*die Tarifbeschäftigte bereits in einem Dienstverhältnis, so sollte die Verbeamtung nicht im Eingangsamt beginnen!
  • Zahlung einer Fachkräftezulage von monatlich bis zu 1.000 Euro, in Analogie zu den Regelungen im TVöD und Übertragung der Vorschriften zur besseren Vergütung der Tarifbeschäftigten bei Kommunen und beim Bund auch auf die Länder.
  • Einführung einer Außendienstzulage für Tarifbeschäftigte in der Kriminalitätsbekämpfung.
  • Einführung des Berufsbildes Kriminalfachangestellte/r

Nach Auffassung des BDK muss sich die tatsächlich ausgeübte Tätigkeit auch in der jeweiligen Dienstbezeichnung widerspiegeln.

 Die diversen Tätigkeiten der Tarifbeschäftigten innerhalb der Polizei finden in dem neutralen Begriff des „Beschäftigten“ (laut Tarifvertrag) bei Weitem nicht die Anerkennung und Identifikation, welche die anspruchsvolle und qualitativ hochwertige Tätigkeit auch nach außen, den Bürgern und Bürgerinnen gegenüber, verdient.

  • Möglichkeit zur Teilnahme am Dienstsport für alle Tarifbeschäftigten.
  • Einführung eines Job-Tickets für Beamte und Tarifbeschäftigte in NRW. Freie Fahrt im Nahverkehr als ökonomische und ökologische Maßnahme.
  • Einführung einer Erschwerniszulage zur Abgeltung besonderer Belastungen auch für Tarifbeschäftigte (z.B. im Tatortdienst).
  • Anwendung der Öffnungsklausel der Arbeitgeberrichtlinie der VKA zur Gewinnung und zur Bindung von Fachkräften.
  • Eine gewährte Fachkräftezulage und eine Vorweggewährung von Stufen sollen nebeneinander angewendet werden können.
  • Die Fachkräftezulage und die Vorweggewährung sollen in die Bemessungsgrundlage für die Entgeltfortzahlung und Jahressonderzahlung einfließen.
  • Entfristungen und unbefristete Arbeitsverträge.
  • Angleich des TV-L an den deutlich besseren TVöD: daraus abzuleiten ist u.a. eine Arbeitszeitanpassung durch Absenkung der wöchentlichen Arbeitszeit auf 39,0 Stunden.

Dem BDK NRW ist es ein Anliegen, dass die Belange der bei der Polizei NRW angestellten Tarifbeschäftigte endlich Gehör finden.

Bei der Polizei NRW sind inzwischen über 8.000 Tarifbeschäftigte in den unterschiedlichsten und vielfältigsten Bereichen im Einsatz. Getreu dem BDK NRW PR-Motto "WIR machen uns für alle stark!" möchten sich die Kolleginnen und Kollegen um Christel Fein, tarifpolitische Sprecherin des BDK NRW auch im Polizei-Hauptpersonalrat stark machen.

Dort werden sie

  • konstruktive und hartnäckige Personalratsarbeit mit dem Fokus auf einer Verbesserung der Arbeitsbedingungen der Beschäftigten leisten
  • innovative Ansätze, Lösungsmöglichkeiten und Fortschritte erarbeiten
  • und mehr Wertschätzung für die gute und harte Arbeit der Tarifbeschäftigten bei der Polizei NRW einfordern und erlangen!