Aktueller Gesetzesentwurf der Bundesregierung zur IP-Adressenspeicherung
Die Bundesregierung plant mit einem aktuellen Gesetzentwurf, die bisher sehr kurze Speicherfrist für IP-Adressdaten auf bis zu drei Monate zu verlängern. Ziel ist es, die Ermittlungsfähigkeit der Strafverfolgungsbehörden – insbesondere bei Cyberkriminalität, Kindesmissbrauchsdelikten und schwerer Kriminalität – zu verbessern.

Inwiefern unterstützen Sie eine anlasslose, zeitlich begrenzte Speicherung von IP-Adressen (z.B. drei Monate), um Delikte der Cybercrime, des Kindesmissbrauch im Netz und der Organisierten Kriminalität besser verfolgen zu können?
SPD
Wir begrüßen ausdrücklich die bereits vereinbarten Maßnahmen zur Stärkung der Ermittlungsarbeit im digitalen Raum, insbesondere die im Koalitionsvertrag auf Bundesebene verankerten Maßnahmen zum Schutz von Kindern und Jugendlichen vor sexualisierter Gewalt im Internet. Dazu zählen auch die geplanten Gesetzesänderungen zur Einführung von Mindestspeicherfristen für IP-Adressen und Portnummern, die Reform des Cyberstrafrechts, verschärfte Sanktionsmöglichkeiten gegenüber Plattformen, insbesondere bei systemischen Mängeln bei der Entfernung strafbarer Inhalte, die Einführung verpflichtender Altersverifikationen sowie die Verbesserung der Zusammenarbeit mit Plattformbetreibern.
CDU
Die CDU Rheinland-Pfalz hat sich gegen den Widerstand der Regierungsparteien wiederholt für eine rechtssichere gesetzliche Regelung zur Speicherung von IP-Adressen zur Bekämpfung schwerster Kriminalität eingesetzt – insbesondere zum Schutz von Kindern und Jugendlichen vor Missbrauch. Der Europäische Gerichtshof hat dazu mit seinem Urteil zur Vorratsdatenspeicherung aus dem Jahr 2022 Räume eröffnet und den rechtlichen Rahmen abgesteckt. Dieser muss nun genutzt werden, um schwere Straftaten wie Cyberkriminalität, Kindesmissbrauch im Netz und Organisierte Kriminalität effektiv verfolgen zu können. Wir unterstützen die CDU-geführte Bundesregierung daher in ihren Bestrebungen.
Bündnis 90/Die Grünen
Die Bekämpfung von sexuellem Kindesmissbrauch im Internet hat für uns höchste Priorität. Als GRÜNE verfolgen wir dabei einen multilateralen Ansatz. Wir müssen die Polizei in die Lage versetzen, im Bereich Cybercrime, Organisierte Kriminalität und sexuellem Missbrauch im Netz Kriminalität schnell und effizient zu verfolgen. Dafür unterstützen wir auf Bundesebene eine rechtsstaatlich ausgestaltetes Quick Freeze-Verfahren. Darüber hinaus wollen wir, dass Polizei und Justiz bekannt gewordene Speicherorte an Hostingunternehmen im In- und Ausland weitergeben, damit diese die Daten freiwillig löschen können.
FDP
Wir Freie Demokraten setzen ist schon sehr lange für das sog. Quick-Freeze-Verfahren ein, das bei schweren Straftaten aus unserer Sicht die richtige Balance zwischen einem notwendigen Instrument zur Strafverfolgung und der Sicherung von Bürgerrechten darstellt. Eine anlasslose Speicherung von IP-Adressen sehen wir kritisch.
Freie Wähler
Wir wollen die Ermittlungsfähigkeit des Rechtsstaats stärken, insbesondere bei Cybercrime, Organisierter Kriminalität und beim Schutz von Kindern. Zugleich betonen wir die Bindung an Rechtsstaatlichkeit und Grundrechte.
Vor diesem Hintergrund stehen wir Maßnahmen offen gegenüber, die den Strafverfolgungsbehörden bei schweren Delikten wirksam helfen, sofern sie rechtssicher, verhältnismäßig, klar begrenzt und gerichtsfest ausgestaltet sind. Eine zeitlich eng befristete Speicherung von IP-Adressen kann aus unserer Sicht ein legitimes Instrument sein, wenn sie sich auf besonders gewichtige Kriminalitätsbereiche bezieht, rechtsstaatlich kontrolliert wird und nicht zu uferlosen Datensammlungen führt. Für uns gilt: Ermittlungsfähigkeit und Freiheitsschutz müssen zusammen gedacht werden, nicht gegeneinander.