Amtsangemessene Alimentation
Die Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts zur amtsangemessenen Alimentation – zuletzt das Urteil vom 19. November 2025 zur Beamtenbesoldung in Berlin – verdeutlichen erneut, dass die Besoldung der Beamtinnen und Beamten den verfassungsrechtlichen Anforderungen genügen muss. Hierzu zählen insbesondere ein hinreichender Abstand zur Grundsicherung sowie die Berücksichtigung gestiegener Lebenshaltungskosten. Vergleichbare verfassungsrechtliche Fragestellungen betreffen auch Rheinland-Pfalz; entsprechende Verfahren sind anhängig.
Der BDK Rheinland-Pfalz vertritt die Auffassung, dass verfassungskonforme Besoldung nicht erst durch individuelle Klagen erstritten werden darf, sondern aktiv und vorausschauend politisch sichergestellt werden muss. Schleswig-Holstein hat hierzu angekündigt, die Besoldung umfassend neu zu berechnen und 2026 ein entsprechendes Gesetz einzubringen.

Wie bewerten Sie diese Entwicklungen und wie stellen Sie sicher, dass die Besoldung der Polizeibeamtinnen und -beamten in Rheinland-Pfalz verfassungskonform, wettbewerbsfähig und zukunftsfest ausgestaltet wird?
SPD
Wir stärken die Polizei als attraktiven Arbeitgeber und wollen die Attraktivität des Polizeiberufs verbessern. Hierzu zählt ebenfalls eine faire Besoldung/Bezahlung. Wir wollen daher die auf Länderebene ausgehandelten Tarifergebnisse zeit- und systemgerecht auf den Beamtenbereich übertragen, um im Besoldungsvergleich der Länder weiterhin einen konkurrenzfähigen Platz einzunehmen. Im Gegensatz zu vielen anderen Ländern hat Rheinland-Pfalz sehr früh und konsequent die zweigeteilte Laufbahn umgesetzt und den mittleren Dienst abgeschafft. Wir legen unabhängig davon Wert darauf, dass – als Zeichen hoher Wertschätzung für die geleistete Arbeit – wie bisher jährlich 1.000 Beförderungen für rheinland-pfälzische Polizei- und Verwaltungsbeamtinnen und -beamte erfolgen.
CDU
Wir wollen den Polizeiberuf spürbar attraktiver machen. Dazu braucht es eine Besoldung, die der besonderen Verantwortung gerecht wird. Besoldungsanpassungen müssen zudem zeitnah und realitätsgerecht erfolgen. Als CDU Rheinland-Pfalz setzen wir uns für die Anhebung der Polizeizulage auf das Niveau des Bundes und die Wiedereinführung der Ruhegehaltsfähigkeit ein. Darüber hinaus wollen wir das Zulagenwesen gezielt ausbauen und durch leistungsorientierte Anreize erweitern.
Um für attraktive Karriereperspektiven zu sorgen, wollen wir Regelbeförderungen in den Besoldungsgruppen A 10 und A 11 einführen. Ab der Besoldungsgruppe A 12 sollen Stellen künftig konsequent als Beförderungsdienstposten ausgestaltet werden: Nach erfolgreicher Probezeit erfolgt die unmittelbare Beförderung in die der Funktion zugewiesene Besoldungsgruppe. Weitere strukturelle Schritte wollen wir im verantwortungsvollen Dialog mit der Polizei und den Gewerkschaften entwickeln.
Ein zusätzliches Element zur Nachwuchsgewinnung bilden aus unserer Sicht moderne Arbeitsbedingungen, wie insbesondere flexible Arbeitszeiten, Home-Office-Angebote und gezielte Fortbildungen.
Bündnis 90/Die Grünen
Rheinland-Pfalz hat in den vergangenen Jahren umfangreiche Maßnahmen ergriffen, um die verfassungsrechtlich gebotene amtsangemessene Alimentation sicherzustellen. Dazu gehören lineare Besoldungsanpassungen, strukturelle Verbesserungen und die vollständige Übertragung von Tarifergebnissen auf den Beamtenbereich – für uns GRÜNE ein Muss. Allein die Tarifübertragung 2023 mit einem Volumen von rund 890 Millionen Euro umfasste Inflationsausgleichszahlungen sowie nachhaltige Entgeltsteigerungen.
Zusätzlich haben wir in der letzten Legislaturperiode die erste Erfahrungsstufe in den Besoldungsgruppen A 12 bis A 14 gestrichen. Besoldung ist für uns kein statischer Zustand. Angesichts steigender Anforderungen und der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts evaluieren wir die Alimentation regelmäßig und entwickeln sie verfassungskonform und wettbewerbsfähig weiter. Deshalb unterstützen wir auch die Ruhegehaltsfähigkeit der Polizeizulage. Perspektivisch setzen wir uns zudem für die Einbindung von Beamt:innen in die gesetzliche Rentenversicherung im Rahmen einer solidarischen Bürger:innenversicherung ein.
FDP
Wir Freie Demokraten haben gemeinsam mit unseren Koalitionspartnern die Besoldung in Rheinland-Pfalz in den zurückliegenden Jahren kontinuierlich erhöht. Dabei wurden auch die erzielten Tarifergebnisse unmittelbar auf die Beamtinnen und Beamten umgelegt. Um den Polizeidienst zu stärken und auch deutlich zu machen, wie wichtig diese Arbeit für die Bürgerinnen und Bürger in Rheinland-Pfalz ist, haben wir zum 1. Juli 2024 die Polizeizulage auf 180 Euro erhöht. Auch künftig wollen wir die Tarifergebnisse auf die Beamtinnen und Beamte umlegen. Die Auswirkungen des Urteils des Bundesverfassungsgerichts für Rheinland-Pfalz müssen genau analysiert werden. Sofern sich hieraus Anpassungsbedarf ergibt, muss dieser erfolgen.
Freie Wähler
Als FREIE WÄHLER vertreten wir die Auffassung, dass Polizeikräfte, Justizbedienstete und Einsatzkräfte im öffentlichen Dienst finanziell so ausgestattet sein müssen, dass Rheinland-Pfalz als Arbeitgeber attraktiv und wettbewerbsfähig bleibt. Wir kritisieren ausdrücklich, dass Bezahlung und Belastung nicht auseinanderfallen dürfen. Daraus folgt für uns: Die Besoldung der Polizeibeamtinnen und -beamten muss verfassungskonform, wettbewerbsfähig und zukunftsfest ausgestaltet werden. Wir wollen nicht, dass notwendige Korrekturen erst durch Gerichtsverfahren erzwungen werden. Vielmehr muss das Land Besoldung aktiv so fortentwickeln, dass Belastung, Verantwortung, Preisentwicklung und Konkurrenzfähigkeit im Ländervergleich angemessen berücksichtigt werden